Wichtige Themen aus dem Bereich Haushaltspflege
Detergenzienverordnung
Die Detergenzien- und Tensidverordnung (EU) 2026/405 wurde am 2. März 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Als Detergenzien gelten u. a. Wasch- und Reinigungsmittel für Textilien, Geschirr oder Oberflächen, Weichspüler und Wäschesteifen. Mehr erfahren
Die Verordnung sieht u. a. Regelungen vor:
- zur biologischen Abbaubarkeit von Inhaltsstoffen
- für probiotische Reinigungsmittel
- für den „Digitaler Produktpass“ für Detergenzien

Die Verordnung tritt am 23. März 2026 in Kraft und gilt ab dem 23. September 2026. Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 gilt bis dahin weiter und wird mit Wirkung vom 23. September 2029 aufgehoben.
Ethanol
Der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat festgestellt, dass Daten aus freiwilligem oralem Konsum von ethanolhaltigen Getränken nicht für die Bewertung von Ethanol als Desinfektionsmittel geeignet sind. Daher soll Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln genehmigt werden. Über den Einsatz als Lösungsmittel wird der Ausschuss für Risikobewertung der ECHA beschließen. Mehr erfahren

Ethanol ist vielseitig einsetzbar, biologisch abbaubar und kann aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen werden. In Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist es für Menschen unbedenklich, da Vergällung vor Missbrauch schützt.
Einstufung/Kennzeichnung/Verpackung
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (EG) Nr. 1272/2008 („CLP-Verordnung“) wurde im November 2024 geändert, u. a. in Bezug auf die Formatierung der Kennzeichnung und Vorschriften für die Werbung. Im Juli 2025 hat die Europäische Kommission den sogenannten „Chemikalien-Omnibus“ bzw. „Omnibus VI“ als Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Demnach sollen einige Vorschriften der im November 2024 veröffentlichten Verordnung wieder rückgängig gemacht werden. Mehr erfahren
Neue Vorschriften gelten dadurch u.a. für:
- Kennzeichnungsetikettenz. B. Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe.
- Nachfüllstationenfür als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische.
- Werbungfür als gefährlich eingestufte Gemische.

Fristen
Für die neuen Vorschriften gelten Übergangsfristen von 18 bzw. 24 Monaten und zum Teil eine Abverkaufsfrist von 24 Monaten.
Qualitätsbewertung
IKW-Empfehlungen zur Qualitätsbewertung (EQ) dienen dazu, die Leistung von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln praxisgerecht, reproduzierbar und differenzierbar prüfen zu können. Im Jahr 2025 wurden die EQ für Handgeschirrspülmittel komplett überarbeitet, der Teil B der EQ für Maschinengeschirrspülmittel um ein Vorblatt erweitert und der erste Teil für eine EQ für Voll- und Colorwaschmittel veröffentlicht. Mehr erfahren
- 19 Veröffentlichungen des IKWInsgesamt liegen bisher 19 Empfehlungen zur Qualitätsbewertung für unterschiedliche Produktgruppen und drei Empfehlungen des IKW zur Materialverträglichkeit vor.

Derzeit entwickelt eine IKW-Arbeitsgruppe neue EQ für Voll-/ Universalwaschmittel, Bunt-/ Colorwaschmittel und Feinwaschmittel, die aktuelle Bedürfnisse und das Verhalten von Verbrauchern berücksichtigt.

