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Einstufung von Ethanol
Ethanol („Alkohol“ bzw. Ethylalkohol) ist ein wichtiger Inhaltsstoff von sehr vielen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und vielen weiteren Produkten, siehe auch die Meldung "Ethanol vor möglicher Neueinstufung – Was das für Reinigungs-, Desinfektions- und Kosmetikprodukte bedeuten könnte".
Der Einsatz von Ethanol als Lösungs- oder Desinfektionsmittel verursacht keine gesundheitlichen Probleme, im Gegenteil: Es ist als hautmilder Wirkstoff zur Desinfektion z. B. im Gesundheitswesen unverzichtbar, um die Gesundheit zu schützen. Dennoch wird in der Europäischen Union schon seit dem Jahr 1998 in mehreren Wellen diskutiert, ob Ethanol als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) eingestuft werden soll. Der Grund dafür ist die Wirkung von Ethanol nach oraler Aufnahme, also das Trinken alkoholhaltiger Getränke. Im Zuge der Diskussion um die Genehmigung von Ethanol als biozidem Wirkstoff kam die Frage hinzu, ob es zusätzlich als krebserzeugend (karzinogen) und erbgutverändernd (keimzellmutagen) eingestuft werden sollte. Die Einstufung in eine oder mehrere dieser Gefahrenklassen hätte die absurde Konsequenz, dass Ethanol in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln sowie anderen Produkten nicht mehr verwendet werden dürfte – obwohl mit diesen Produkten kein Risiko für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtschädigende Wirkungen besteht, weil sie nicht getrunken werden.
Der 23. Februar 2026 ist ein wichtiges Datum, was die weitere Verwendung von Ethanol als Desinfektionsmittel angeht: An diesem Tag kam der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Schluss, dass die sichere Verwendung von Ethanol in den genannten Produktarten ausreichend belegt ist. Er stellte fest, dass Daten aus freiwilligem oralem Konsum von ethanolhaltigen Getränken nicht für die Bewertung von Ethanol als Desinfektionsmittel geeignet sind. Daher verzichtete der Ausschuss für Biozidprodukte auf eine neue Gefahreneinstufung von Ethanol und empfahl, es als Desinfektionsmittel-Wirkstoff für Hände- und Flächendesinfektionsmittel der Biozidproduktarten 1, 2 und 4 zu genehmigen.
Der Ausschuss für Biozidprodukte traf aber keine abschließende Bewertung zu möglichen karzinogenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften von Ethanol. Diese Bewertung wird der Ausschuss für Risikobewertung der ECHA im Rahmen des Verfahrens zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vornehmen. Dazu sollen neueste Studienergebnisse zur dermalen und inhalativen Exposition gegenüber Ethanol herangezogen werden. Der Start dieses Verfahrens wird bis zum Jahresende 2026 erwartet. Die harmonisierte Einstufung ist maßgeblich für die Rechtsfolgen auf die weiteren Anwendungsgebiete von Ethanol, z. B. als Lösungsmittel in Wasch- und Reinigungsmitteln.














