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Produkte & Sicherheit/Inhaltsstoffe

Ethanol vor möglicher Neueinstufung – Was das für Reinigungs-, Desinfektions- und Kosmetikprodukte bedeuten könnte

Ethanol („Alkohol“) ist ein sicherer und wichtiger Inhaltsstoff von sehr vielen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie von Kosmetikprodukten. Ethanol dient z. B. als Lösungsmittel, desinfizierender Wirkstoff oder als Bestandteil von Duftstoffmischungen.

Positive Eigenschaften von Ethanol
Ethanol ist leicht biologisch abbaubar und kann in großen Mengen aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt werden.

Vergällung schützt vor Missbrauch
Damit ethanolhaltige Reinigungs- und Desinfektionsmittel nicht getrunken werden können, wird Vergällungsmittel zugesetzt. Es verursacht einen extrem unangenehmen Geschmack.

Vorsicht beim Trinken („bei oraler Aufnahme“)
Alkohol kann bei übermäßigem Konsum krebserzeugend und bei schwangeren Frauen fruchtschädigend wirken. Aufgrund dieser Risiken nach „oraler Aufnahme“ (also nach Trinken oder auch Essen) wird derzeit diskutiert, Ethanol in der Europäischen Union (EU) als karzinogen und reproduktionstoxisch (jeweils der Kategorie 1) einzustufen. Diese Einstufung würde dann für Produkte gelten, die zwar Ethanol enthalten, aber nicht oral aufgenommen werden.

Auswirkungen einer Neueinstufung
Die geplante Neueinstufung hätte die absurde Konsequenz, dass Ethanol (aufgrund des Chemikalienrechts der EU, konkret „REACH“ bzw. „CLP“) in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln sowie kosmetischen Produkten nicht mehr verwendet werden dürfte – obwohl mit diesen Produkten kein Risiko für krebserzeugende oder fruchtschädigende Wirkungen besteht: Die Vergällung verhindert, dass sie getrunken werden!


Ein Verbot von Ethanol in diesen Produkten hätte weitreichende Folgen:

  • Es gibt keinen geeigneten Ersatz für viele Verwendungen.
  • Um Ethanol gegen andere Stoffe auszutauschen, entsteht hoher Kostenaufwand für neue Produktrezepturen.
  • Dadurch werden Produkte für Verbraucher deutlich teurer.
  • Es gibt keinen erkennbaren Nutzen für Gesundheit, Umwelt oder Wirtschaft, im Gegenteil: Es ginge ein wichtiger, gut verträglicher und biologisch abbaubarer Inhaltsstoff von Desinfektions- und Reinigungsmitteln und Kosmetikprodukten verloren.

Diese neue Einstufung hätte also massive negative Auswirkungen auf Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Kosmetikprodukte, aber keinen Mehrwert für die Gesellschaft.

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