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Änderung der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung („CLP“: Classification, Labelling and Packaging)

Im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf für die Änderung der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (EG) Nr. 1272/2008 veröffentlicht. Nach den Beratungen im Europäischen Parlament (EP) und im Rat, der Vertretung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, haben sich diese beiden Institutionen und die Europäische Kommission auf einen Kompromiss geeinigt. Am 20. Dezember 2023 wurde hierzu vom Rat das korrigierte Ergebnisdokument in englischer Sprache veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die Formulierungen dieses Ergebnisdokuments sehr weitgehend in den Verordnungstext einfließen werden, der im Frühjahr 2024 noch formell von EP und Rat angenommen werden muss, bevor die Änderungsverordnung voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Detaillierte Vorschriften wird es für die Kennzeichnungsetiketten geben. So wird z. B. die Schriftgröße in Millimeter bezogen auf die Höhe des Kleinbuchstabens x in Abhängigkeit vom Fassungsvermögen der Verpackung festgelegt. Als Schriftfarbe muss Schwarz und als Hintergrundfarbe für das Kennzeichnungsetikett muss Weiß verwendet werden. Faltetiketten werden den „normalen“ Etiketten gleichgestellt. Es wird detailliert geregelt, was auf der Oberseite, den Innenseiten und dem mit der Verpackung verklebten Blatt angegeben werden muss. Bei der Werbung für Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, müssen künftig u. a. das Gefahrenpiktogramm, das Signalwort und die Sicherheitshinweise erscheinen. Nachfüllstationen im Einzelhandel, an denen als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische in Gefäße abgefüllt werden, werden detailliert geregelt.

Für neue Vorschriften sind Übergangsfristen von 18 bzw. 24 Monaten und zusätzlich eine Abverkaufsfrist von 24 Monaten vorgesehen.

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