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Änderung der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung („CLP“: Classification, Labelling and Packaging)

Im November 2024 wurde im Amtsblatt die Änderung der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (EG) Nr. 1272/2008 als Verordnung (EU) 2024/2865 veröffentlicht.

Detaillierte Vorschriften enthält diese Änderung für die Kennzeichnungsetiketten. So wird z. B. die Schriftgröße in Millimeter bezogen auf die Höhe des Kleinbuchstabens x in Abhängigkeit vom Fassungsvermögen der Verpackung festgelegt. Als Schriftfarbe muss Schwarz und als Hintergrundfarbe für das Kennzeichnungsetikett muss Weiß verwendet werden. Faltetiketten werden den „normalen“ Etiketten gleichgestellt. Es wird detailliert geregelt, was auf der Oberseite, den Innenseiten und dem mit der Verpackung verklebten Blatt angegeben werden muss. Bei der Werbung für Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, müssen künftig u. a. das Gefahrenpiktogramm, das Signalwort und die Sicherheitshinweise erscheinen. Nachfüllstationen im Einzelhandel, an denen als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische in Gefäße abgefüllt werden, werden detailliert geregelt.

Für neue Vorschriften sind Übergangsfristen von 18 bzw. 24 Monaten und zum Teil zusätzliche Abverkaufsfristen von 24 Monaten vorgesehen. Die Leitlinie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird derzeit an die Änderungsverordnung (EU) 2024/2865 angepasst.

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