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Infos für Hersteller

Empfehlungen zu Qualitätsbewertung

IKW-Empfehlungen zur Qualitätsbewertung (EQ) dienen dazu, die Leistung von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln praxisgerecht, reproduzierbar und differenzierbar prüfen zu können. Die EQ werden in Arbeitsgruppen gemeinsam von Herstellern dieser Produkte und von Inhaltsstoffen sowie Prüfinstituten erarbeitet. Soweit es notwendig ist, werden auch die Hersteller der zu reinigenden Oberflächen einbezogen. Die EQ sollen eine qualifizierte Prüfung der einschlägigen Produkte durch Hersteller und Prüfinstitute ermöglichen.

 

 

 

Im Jahr 2025 wurden die EQ für Handgeschirrspülmittel komplett überarbeitet, der Teil B der EQ für Maschinengeschirrspülmittel um ein Vorblatt erweitert und der erste Teil für eine EQ für Voll- und Color­wasch­mittel veröffentlicht.

Hinweis: Die in den Empfehlungen und dem Prüfverfahren genannten Referenzprodukte und Testschmutze können anhand der Angaben in nachfolgend aufgeführten Veröffentlichungen hergestellt werden. Sie können nicht bei der Geschäftsstelle des IKW bezogen werden.


19 Veröffentlichungen des IKW

Inzwischen liegen 19 EQ sowohl im deutschsprachigen Original als auch in englischer Übersetzung für folgende Produktgruppen vor; die in Klammern genannte Zahl gibt da Jahr der Veröffentlichung an:

Allzweckreiniger (2014),

Backofenreiniger (2005),

Badezimmerreiniger (2002),

Glasreinigungsmittel (2022),

Glaskeramik-Kochfeldreiniger (2004),

Handgeschirrspülmittel (Teil A, 2024; Teile B und C, 2025),

Haushaltswaschmittel (Teil A, 2025),

Kraftfahrzeug-Lackpflegemittel (Lackreiniger, 2018; Lackkonservierer, 2022; Lackpolitur, 2023),

Kraft-Fettreiniger (2017),

Lederpflegemittel (2002),

Maschinengeschirrspülmittel (2015),

Pflegemittelechtheit von Schuhobermaterialien (2022),

Saure WC-Reiniger (1999),

Selbstglanzemulsionen (2000),

Winter-Scheibenreiniger für Kraftfahrzeuge (2005).


Darüber hinaus gibt es die Empfehlung des IKW und weiterer Verbände zur Materialverträglichkeit von zementären Fugen im Badezimmer (2004).

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