Kunststoffverpackungssteuer – Falsche Anreize. Hohe Kosten. Kein Mehrwert.

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KURZPOSITION DES IKW

  • Die geplante Kunststoffverpackungssteuer schafft neben den bestehenden Vorgaben des Verpackungsrechts und der erweiterten Herstellerverantwortung ein zusätzliches, komplexes Steuerregime, das erhebliche Bürokratielasten verursacht, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Umwelt- oder Kreislaufwirtschaftsziele zu schaffen.
  • Die Steuer setzt die falschen ökologischen Anreize, da sie allein an die Kunststoffmenge einer Verpackung anknüpft und Kriterien wie Recyclingfähigkeit, tatsächliche Kreislauffähigkeit oder Wiederverwendbarkeit weitgehend unberücksichtigt lässt.
  • Die Kunststoffverpackungssteuer macht Produkte des täglichen Bedarfs teurer, weil Unternehmen die zusätzlichen Belastungen zwangsläufig über höhere Preise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben müssen.
  • Die Kunststoffverpackungssteuer schwächt den Industriestandort Deutschland, indem sie als nationaler Alleingang im europäischen Binnenmarkt Wettbewerbsverzerrungen zulasten inländischer Produktion und Wertschöpfung schafft.
  • Für die Förderung nachhaltiger Verpackungen stehen mit der Ökomodulierung bereits wirksamere Instrumente zur Verfügung, die Recyclingfähigkeit, Kreislauffähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten gezielter fördern als die pauschale Besteuerung einzelner Materialien.

FISKALISCHE EINNAHMEN STATT ÖKOLOGISCHER LENKUNGSWIRKUNG

Die geplante Kunststoffverpackungssteuer verfehlt ihr umweltpolitisches Ziel. Maßgeblich für die Steuerlast ist allein die Kunststoffmenge einer Verpackung, während Kriterien wie Recyclingfähigkeit, tatsächliche Kreislauffähigkeit, Wiederverwendbarkeit oder der Einsatz von Rezyklaten weitgehend unberücksichtigt bleiben. Gleichzeitig soll die Steuer erhebliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren. Hohe Einnahmen und wirksame Lenkungswirkung schließen sich jedoch weitgehend gegenseitig aus. Entweder die Steuer erzielt dauerhaft hohe Erträge oder sie verändert das Marktverhalten wirksam. Letzteres tut sie nicht.

Für die Förderung nachhaltiger Verpackungen stehen bereits wirksamere und zielgenauere Instrumente zur Verfügung. Insbesondere die Ökomodulierung der Herstellerverantwortung setzt unmittelbar an den tatsächlichen Umwelteigenschaften einer Verpackung an und schafft gezielte Anreize für recyclingfähige, kreislauffähige und ressourceneffiziente Verpackungslösungen. Statt ein weiteres nationales Steuerregime einzuführen, sollte die Weiterentwicklung dieser bestehenden
Instrumente im Mittelpunkt stehen.

NEUE STEUER, MEHR BÜROKRATIE, KEIN ERKENNBARER MEHRWERT

Mit dem geplanten Kunststoffverpackungssteuergesetz wird neben den bestehenden Vorgaben des Verpackungsrechts und der erweiterten Herstellerverantwortung ein eigenständiges Verbrauchsteuersystem geschaffen. Unternehmen müssten zusätzliche Anzeige-, Steueranmeldungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen, Verpackungen zolltariflich einordnen, Kunststoffmengen erfassen und umfangreiche Mitwirkungspflichten im Rahmen von Kontroll- und Prüfverfahren erfüllen. Auch
für die Inanspruchnahme steuerlicher Entlastungen, insbesondere für Rezyklate, sind zusätzliche Nachweis- und Dokumentationssysteme erforderlich. Grundlage hierfür ist ein erheblicher Verwaltungs- und Vollzugsapparat mit hohen Kosten für Wirtschaft und Verwaltung.

Die Einführung der Steuer belastet jedoch nicht nur die Unternehmen, sondern erfordert auch den Aufbau zusätzlicher staatlicher Verwaltungs- und Kontrollstrukturen. Damit entstehen erhebliche zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand, obwohl die Bundesregierung zugleich den Abbau von Bürokratie und die Begrenzung neuer Verwaltungsstrukturen zum politischen Ziel erklärt hat. Dem erheblichen bürokratischen Mehraufwand steht kein erkennbarer zusätzlicher Umweltnutzen gegenüber. Die Steuer knüpft ausschließlich an die Kunststoffmenge einer Verpackung an und berücksichtigt deren tatsächliche Umweltleistung nicht. Recyclingfähigkeit, Kreislauffähigkeit und Wiederverwendbarkeit werden damit nicht zielgerichtet gefördert. Statt bestehende Instrumente der Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, schafft der Gesetzentwurf ein kostspieliges Parallelsystem, dessen ökologische Lenkungswirkung zweifelhaft bleibt.

DIE STEUER VERTEUERT PRODUKTE DES TÄGLICHEN BEDARFS

Die Kunststoffverpackungssteuer belastet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit zusätzlichen Kosten. Angesichts des intensiven Wettbewerbs, steigender regulatorischer Anforderungen und bereits hoher Standortkosten werden viele Unternehmen gezwungen sein, diese Belastungen zumindest teilweise über höhere Produktpreise an ihre Kunden weiterzugeben. Betroffen sind insbesondere Produkte des täglichen Bedarfs, die auf sichere, hygienische und leistungsfähige Verpackungen angewiesen sind. Die Steuer trifft damit nicht nur Hersteller und Inverkehrbringer, sondern wirkt sich letztlich auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus.

NATIONALER ALLEINGANG MIT ERHEBLICHEN RISIKEN FÜR DEN STANDORT DEUTSCHLAND

Die Kunststoffverpackungssteuer belastet Unternehmen am Standort Deutschland mit zusätzlichen Kosten und umfangreichen steuerlichen Pflichten, während Wettbewerber in anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichbaren Belastungen nicht unterliegen. Zugleich bestehen erhebliche praktische Herausforderungen bei der Erfassung und Kontrolle importierter Waren. Der nationale Alleingang gefährdet damit faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wertschöpfungsketten.

RECHTLICHE RISIKEN MÜSSEN SORGFÄLTIG GEPRÜFT WERDEN

Der Gesetzentwurf wirft grundlegende steuer-, verfassungs- und unionsrechtliche Fragen auf. Klärungsbedürftig sind insbesondere die Einordnung als Verbrauchsteuer, die Belastungsgleichheit bei der Besteuerung verschiedener Verpackungslösungen, die praktische Vollziehbarkeit der Regelungen sowie die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des europäischen Binnenmarkts. Vor einer Einführung bedarf es daher einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgenabschätzung.

Position des IKW

Der IKW lehnt die Kunststoffverpackungssteuer ab. Sie verfehlt ihre angestrebte ökologische Lenkungswirkung, da sie primär an die Kunststoffmenge einer Verpackung anknüpft und die tatsächliche Umweltleistung nicht hinreichend berücksichtigt. Gleichzeitig schafft sie ein zusätzliches Verbrauchsteuersystem mit erheblichem Bürokratieaufwand, verteuert Produkte des täglichen Bedarfs und belastet den Industriestandort Deutschland durch einen nationalen Alleingang im europäischen Binnenmarkt. Für die Förderung nachhaltiger Verpackungen stehen mit der Ökomodulierung bereits wirksamere Instrumente zur Verfügung. Zudem wirft die vorgesehene Ausgestaltung grundlegende steuer-, verfassungs- und unionsrechtliche Fragen auf. Insgesamt steht der erhebliche Aufwand der Steuer in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem fraglichen Nutzen für Umwelt und Kreislaufwirtschaft.

IKW fordert

  • Verzicht auf die Einführung einer nationalen Kunststoffverpackungssteuer.
  • Stärkung bestehender Instrumente der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Ökomodulierung, anstelle neuer Steuerbelastungen.
  • Vermeidung zusätzlicher Bürokratie-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmen.
  • Keine weitere finanzielle Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch steigende Produktpreise.
  • Verzicht auf nationale Alleingänge und Erhalt fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt.
  • Umfassende Prüfung der wirtschaftlichen, steuer-, verfassungs- und unionsrechtlichen Auswirkungen vor einer Gesetzesentscheidung.
  • Durchführung eines transparenten Gesetzgebungsverfahrens unter frühzeitiger Einbindung der Wirtschaft und betroffener Kreise.

Ihre Ansprechpartnerin

Daniela Buchbender

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) dbuchbender@ikw.org