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Überarbeitung der Detergenzienverordnung
Im April 2023 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über Detergenzien und Tenside veröffentlicht, die die bisherige Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 ablösen soll. Die erste Lesung im Europäischen Parlament (EP) ist im Februar 2024 abgeschlossen worden, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Rat“) zogen im Laufe des Jahres 2024 nach.
Künftig soll für jedes Detergens ein sogenannter digitalerProduktpass (DPP) erstellt und im Internet veröffentlicht werden. Der DPP soll jeweils eine „eindeutige Kennung“ des Produkts und des Wirtschaftsakteurs (z. B. des Herstellers oder Importeurs) enthalten. Auf den Verpackungen der Detergenzien sollen sogenannte „Datenträger“ (z. B. QR-Codes) angebracht werden, die zum DPP führen. Erstaunlich ist, dass für diese neue Anforderung die Europäische Kommission die Kosten und Nutzen nicht bewertet hat und weder EP noch Rat eine solche Abschätzung gefordert haben. Eine IKW-Arbeitsgruppe hat daher die zu erwartenden Kosten für einige Aspekte abgeschätzt, die mit diesem DPP verbunden sind. Allein für die von der Arbeitsgruppe berücksichtigten Anforderungen eines DPP kämen auf die im IKW organisierten Wasch- und Reinigungsmittelhersteller folgenden Kosten zu:
• Investitionskosten von 65 Millionen Euro, wenn der zum DPP führende „Datenträger“ (z. B. QR-Code) auf der Verpackung häufig geändert werden muss;
• laufende Kosten von ca. 20 Millionen Euro pro Jahr.
Der Bericht „Abschätzung des Aufwands bzw. der Kosten für Wasch- und Reinigungsmittelhersteller durch den DPP“ steht hier zum Abruf bereit, auch in englischer Übersetzung.
Für sogenannte „mikrobielle Reinigungsmittel“ (probiotische Reiniger) wird die neue Detergenzien- und Tensidverordnung detaillierte Vorschriften enthalten.
Offen ist derzeit noch, ob es zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die biologische Abbaubarkeit von nicht-tensidischen, organischen Inhaltsstoffen geben wird und ob die zulässigen Grenzwerte für phosphorhaltige Inhaltsstoffe in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln abgesenkt und für andere Reinigungsmittel Grenzwerte festgelegt werden.
Es wird derzeit damit gerechnet, dass die Beratungen im Rat, dem Gesetzgebungsgremium der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mindestens bis zum Sommer 2025 andauern werden, sodass die neue Verordnung frühestens im zweiten Halbjahr 2025 in Kraft treten wird.