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Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781(Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) erweitert die seit einigen Jahren für energieverbrauchende Geräte geltenden Ökodesign-Anforderungen auf zusätzliche Warengruppen (z. B. Textilien, Textilzubehör und Schuhe). Nach und nach sollen künftig weitere auf dem Markt bereitgestellte Produkte Informations- und Leistungsanforderungen der Ökodesign-Verordnung erfüllen.
Welche Produkte in den Geltungsbereich fallen, legt die Europäische Kommission nach einem Konsultationsprozess in einem Arbeitsplan fest. Der am 19. April 2025 veröffentlichte Ökodesign-Arbeitsplan für den Zeitraum 2025 bis 2030 sieht nicht vor, für Detergenzien Ökodesign-Anforderungen festzulegen.
Für alle in den Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung fallenden Produktgruppen (u. a. auch Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel) gelten aber die Anforderungen über die Offenlegung von Informationen zur Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Am 3. März 2026 ist die dazugehörende Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 in Kraft getreten, die das genaue Berichtsformat vorgibt und ab dem 3. März 2027 von großen Unternehmen umgesetzt werden muss. Für mittelgroße Unternehmen gilt die Berichtspflicht ab dem 19. Juli 2030. Auf Kleinst- und Kleinunternehmen findet diese Regelung keine Anwendung. Für die Unternehmensgröße gelten die Definitionen der Empfehlung 2003/361/EG.














