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Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Am 18. Juli 2024 ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products RegulationESPR)  als Verordnung (EU) 2024/1781 in Kraft getreten. Sie erweitert die seit einigen Jahren für energieverbrauchende Geräte geltenden Ökodesign-Anforderungen auf zusätzliche Warengruppen (z. B. Textilien, Textilzubehör und Schuhe). Sukzessive sollen künftig weitere auf dem Markt bereitgestellten Produkte Informations- und Leistungsanforderungen der Ökodesign-Verordnung erfüllen.

Welche Produkte in den Geltungsbereich fallen, legt die Europäische Kommission nach einem Konsultationsprozess in einem Arbeitsplan fest. Die Konsultation erfolgt sowohl öffentlich über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ als auch nicht-öffentlich über das Ökodesign-Forum. Der am 19. April 2025 veröffentlichte Arbeitsplan gilt für den Zeitraum 2025 bis 2030 und sieht eine Überprüfung im Jahr 2028 vor. Detergenzien sind nicht Teil des ersten Arbeitsplans.

Die Informations- und Leistungsanforderungen werden produktgruppenspezifisch und zum Teil horizontal, d. h. übergreifend für unter den Geltungsbereich fallende Produkte mittels delegierter Rechtsakte der Europäischen Kommission festgelegt. Die delegierten Rechtsakte treten dann in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat diese nicht innerhalb von zwei Monaten ablehnen.

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