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Basisseminar zur Kosmetikgesetzgebung am 03. Februar 2020 in Frankfurt am Main
Wer sich mit Kosmetik befasst – sei es als Hersteller, Importeur, Vertreiber, Rohstoffhersteller, Verpackungshersteller etc. – sollte ein Basiswissen über die europäische Kosmetik-Gesetzgebung haben. Es gibt schon seit 1976 eine umfassende Regelung. Dort geht es nicht nur um Stoffe und Anforderungen für die Herstellung, sondern auch um Werbeaussagen, Abgrenzung zu anderen Produktkategorien und vieles mehr. Aber auch auf andere Gesetze muss man ein Augenmerk haben, wenn man Kosmetik in Deutschland und der EU vermarktet.
In diesem eintägigen Basisseminar bieten die Experten aus der IKW-Geschäftsstelle allen Interessierten einen umfassenden Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen.
Zielgruppe dieses Seminars sind alle in der Kosmetikbranche Tätigen, die sich neu mit der Thematik befassen oder die sich einen schnellen Überblick über die derzeit gültige Gesetzgebung verschaffen wollen (z. B. Geschäftsführung, Einkauf, Forschung & Entwicklung, Marketing).
Veranstaltungsort: VCI-Gebäude, Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
Beginn: 10.00 Uhr, Ende: ca. 17.00 Uhr
Die Kosten pro Teilnehmer belaufen sich auf 650,- Euro für Mitgliedsfirmen des IKW und 1.300,- Euro für Nichtmitgliedsfirmen. Diese Gebühr beinhaltet die Teilnahme am Vortragsprogramm einschließlich Verpflegung sowie die Seminarunterlagen.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt.
Anmeldung bis spätestens 27. Januar 2020