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Wollwaschmittel und Handgeschirrspülmittel mit dem Ätzend-Piktogramm?
Manche Wasch- und Handgeschirrspülmittel tragen seit Kurzem ein Ätzend-Piktogramm, das Signalwort „Gefahr“ und den Hinweis „Verursacht schwere Augenschäden“. Dies liegt meistens nicht an neuen Rezepturen. Stattdessen ist ein häufiger Grund dafür die Änderung einer Verordnung der Europäischen Union.
Damit setzt sich ein Trend fort zu deutlich strengerer, aber nicht immer sachgerechter Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln: So trugen bis zum Jahr 2015 die meisten Wasch- und Geschirrspülmittel keine Gefahrensymbole. Seit dem Jahr 2015 gilt in der Europäischen Union das auf Ebene der Vereinten Nationen erarbeitete Global Harmonisierte System (GHS) auch für Wasch- und Reinigungsmittel. Das GHS hat einen konservativeren Ansatz, daher müssen schon seit dem Jahr 2015 sehr viele Wasch- und Geschirrspülmittel mit dem Piktogramm „Ausrufezeichen“, dem Signalwort „Achtung“ und dem Gefahrenhinweis „Verursacht schwere Augenreizung“ gekennzeichnet werden.
Die Angaben nach dem GHS beziehen sich immer auf die unverdünnten Produkte. So sind bereits jetzt z. B. sanfte Wollwaschmittel und hautmilde Handgeschirrspülmittel mit den Gefahrenhinweisen „Achtung“ sowie „Verursacht schwere Augenreizung“ und zum Teil sogar mit dem Sicherheitshinweis „Augenschutz tragen“ versehen.
Durch die Änderung einer Verordnung der Europäischen Union werden zukünftig die Produkte mit noch drastischeren Gefahrenhinweisen für den Fall gekennzeichnet sein, dass es zu Augenkontakt mit dem unverdünnten Produkt kommt. Einige Wasch- und Geschirrspülmittel, die bis zum Jahr 2015 ohne Gefahrensymbol bzw. -piktogramm vermarktet und sicher verwendet werden konnten, müssen dann bei unveränderter Zusammensetzung mit dem Ätzend-Piktogramm, dem Signalwort Gefahr und dem Gefahrenhinweis „Verursacht schwere Augenschäden“ gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Produkte, die in der Realität keine Augenschäden verursachen. Dazu gehören beispielsweise auch Handgeschirrspülmittel oder Wollwaschmittel.
Aus Sicht des IKW ist diese Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher eher verwirrend als hilfreich. So kann die Kennzeichnung dazu führen, dass bei Produkten, die für die Anwendung mit den Händen im Spülbecken bzw. für empfindliche Wolle entwickelt wurden, plötzlich unnötige Bedenken hinsichtlich der Sicherheit auftreten. Dabei bezieht sich die Kennzeichnung nur auf einen versehentlichen Augenkontakt und hat mit der bestimmungsgemäßen Produktanwendung nichts zu tun.
Wird mit der Zeit gelernt, dass die Warnungen auf Produkten wie Handgeschirrspülmitteln oder Wollwaschmitteln für die tatsächliche Anwendung keine Rolle spielen, droht zudem eine andere Gefahr: Dann ist es möglich, dass im Alltag Warnungen auf wirklich aggressiven Produkten wie stark alkalischen Rohrreinigern oder stark sauren WC-Reinigern nicht mehr ernst genommen werden.
Mehr Informationen über Angaben nach dem GHS
Angaben nach dem GHS informieren grundsätzlich nur über potenzielle Gefahren. Sie beschreiben aber nicht das tatsächliche Risiko beim Umgang mit dem Produkt. Anders als im alltäglichen Sprachgebrauch wird in der Wissenschaft klar zwischen beiden Begriffen unterschieden:
- Die Gefahr, die von einem Produkt ausgehen kann, wird durch Eigenschaften seiner Inhaltsstoffe bestimmt. So kann ein Stoff oder ein Gemisch z. B. „ätzend“, „brennbar“ oder „reizend“ sein. Diese Eigenschaften beeinträchtigen die Nutzer nicht, solange sie das Produkt gemäß den Anwendungshinweisen und Sicherheitsratschlägen verwenden und ansonsten sicher in seinem ursprünglichen Behältnis aufbewahren.
- Der Begriff Risiko berücksichtigt darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verwender und die Umwelt bei einer Anwendung mit dem Produkt in Kontakt kommen können. Wissenschaftler sprechen hier von der „Exposition“.
Zwei Beispiele veranschaulichen diesen Unterschied:
- Ein WC-Reinigungsmittel enthält Citronensäure zur Entfernung von Kalk. Diese Säure kann die Haut reizen, wenn sie länger mit der Haut in Kontakt kommt. Da das Produkt bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht, oder wenn überhaupt, nur kurzzeitig in Kontakt mit der Haut kommt, ist die Exposition und damit das Risiko für eine Hautreizung gering.
- Enthält ein Imprägnierspray extrem entzündbare Treibmittel, dann trägt es grundsätzlich das Symbol „Flamme“, das Signalwort „Gefahr“ sowie den Hinweis „Extrem entzündbares Aerosol“ und weitere Warnhinweise. Solche Imprägniersprays dürfen hiernach nicht in der Nähe von Zündquellen (z. B. von brennenden Kerzen) verwendet werden. Wird dies befolgt, dann besteht nicht das Risiko, dass sich der Inhalt entzündet. Wichtig ist auch die richtige Entsorgung: Restentleerte Verpackungen gehören in die Wertstoffsammlung, nicht-restentleerte Verpackungen zum Sonderabfall.
Diese Stellungnahme kann hier als PDF-Datei herunter geladen werden.
Stand: 17. Februar 2026














