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Vorteile und Sicherheit von Flüssigwaschmittel-Kapseln

 

Flüssigwaschmittel-Kapseln helfen Verbrauchern, die richtige Menge an Waschmittel zu verwenden, die sie für einen Waschgang benötigen. Da die Produktrezepturen sehr konzentriert sind, wird der Verpackungs- und Transportaufwand minimiert.

Wie für alle Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel gilt in der Europäischen Union auch für Flüssigwaschmittel-Kapseln das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung. Die Angaben nach dem GHS beziehen sich immer auf die unverdünnten Produkte, nicht aber auf die Konzentrationen bei der Anwendung oder auf gewaschener Wäsche. Denn Waschmittel werden in der Waschmaschine zunächst im Waschgang mit Wasser stark verdünnt. Anschließend spült das Gerät dreimal mit Wasser, sodass die verbleibende Menge auf Textilien minimal ist.

Befürchtungen, dass die in Wasch- und Reinigungsmitteln verwendeten Inhaltsstoffe Allergien auslösen können, sind unbegründet. Fachleute des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e. V. (DAAB, www.daab.de) und des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken (IVDK; www.ivdk.org) haben bestätigt: Durch Weichspüler, Wasch- und Reinigungsmittel, Mittel zur Fleckenvorbehandlung oder gewaschene Wäsche werden nur ausgesprochen selten Allergien ausgelöst. Hierfür wurden vom IVDK Daten zu Allergien von 56 Hautkliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewertet.

 

In ihrer Anwendung sind Flüssigwaschmittel-Kapseln sicher, wenn sie so verwendet werden, wie es auf der Verpackung angegeben ist. Wie es für jedes Wasch- und Reinigungsmittel gilt, sollen auch diese Produkte stets außer Reichweite von Kindern an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Regel gilt gleichermaßen für Haushalte oder Einrichtungen, in denen Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung leben, z. B. Alzheimer-Patienten. Für die Hersteller von Flüssigwaschmittel-Kapseln hat die Sicherheit der Verbraucher oberste Priorität. Freiwillige Sicherheitsmaßnahmen der Hersteller und umfangreiche gesetzliche Vorschriften tragen dazu bei.

In der Europäischen Union gibt es detaillierte Vorschriften für diese Produkte, sowohl zur äußeren Verpackung als auch zu den Flüssigwaschmittel-Kapseln selbst. So ist die äußere Verpackung so gestaltet, dass die darin befindlichen Flüssigwaschmittel-Kapseln bei geschlossener Verpackung nicht sichtbar sind. Auf der Außenverpackung wird unter anderem der Hinweis „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ deutlich sichtbar und in einem auffälligen Format angebracht. Der Verschluss der äußeren Verpackung ist so gestaltet, dass Kleinkindern das Öffnen erschwert wird. Die Hülle der Flüssigwaschmittel-Kapsel schützt den Inhalt auch bei Kontakt mit Wasser mindestens 30 Sekunden, sodass dieser nicht austreten kann. Darüber hinaus darf die Waschmittel-Gelkapsel auch bei Einwirkung eines Druckes, der der Beißkraft eines Kleinkindes entspricht, nicht bersten. Schließlich enthält die Hülle der Gelkapsel einen Bitterstoff, sodass Kleinkinder die Flüssigwaschmittel-Kapsel sofort wieder ausspucken, bevor sie mit dem Waschmittel in Kontakt kommen.

Um Haushalte mit kleinen Kindern über die richtige Aufbewahrung von Flüssigwaschmittel-Kapseln zu informieren, arbeitet der IKW mit der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e. V. zusammen.

Eine freiwillige Maßnahme der europäischen Waschmittel-Industrie ist die Informationskampagne „Caps weg von Kindern“. Auf der Internetseite www.keepcapsfromkids.eu werden Sicherheitstipps zum richtigen Verwenden und Lagern von Flüssigwaschmittel-Kapseln gegeben. In Deutschland wird diese Kampagne unter anderem von der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V. unterstützt.

10. Februar 2020

 

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