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Sicherheit von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, die Isothiazolinone als Konservierungsstoffe enthalten

Die Konservierungsstoffe Benzisothiazolinon, Methylisothiazolinon und Octylisothiazolinon (nachfolgend „Isothiazolinone“) werden in vielen flüssigen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln und anderen wasserhaltigen Produkten eingesetzt, z. B. in kosmetischen Mitteln, Lacken und Farben. Konservierungsstoffe dienen in diesen Produkten dazu, dass sie bei Zimmertemperatur über einen längeren Zeitraum auch nach dem Öffnen haltbar und somit verwendbar sind. Darüber hinaus verhindern sie, dass sich in den Produkten krankheitserregende Keime vermehren, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden könnten.

Üblicherweise werden Isothiazolinone in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln mit einem maximalen Gehalt von 0,01 Prozent eingesetzt. Die Hersteller dieser Produkte führen strenge Sicherheits­beurteilungen vor dem Beginn der Vermarktung durch. Gemäß diesen Sicherheitsbeurteilungen ist es bei Gehalten bis 0,01 Prozent an Isothiazolinonen unwahrscheinlich, dass Menschen bei der vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln gegen diesen Konservierungsstoff sensibilisiert werden, d. h. bei erneutem Kontakt darauf allergisch reagieren. Die Vermeidung von Sensibilisierungen ist von höchster Bedeutung und wird in diesem Zusammenhang als „Primärprävention“ bezeichnet.

Auf Verpackungen von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln muss bereits seit dem Jahr 2005 darüber informiert werden, wenn dem Produkt ein Konservierungsstoff zugesetzt wurde. Dies muss unabhängig vom Gehalt des Konservierungsstoffes im Endprodukt erfolgen. Zur Angabe auf den Verpackungen werden die sogenannten INCI-Bezeichnungen genutzt, die zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel verwendet werden. Die INCI-Bezeichnungen der Isothiazolinone sind „Benzisothiazolinone“, „Methylisothiazolinone“ und „Octylisothiazolinone“. Für „Methylisothiazolinone“ und „Octylisothiazolinone“ muss jeweils ab Konzentrationen von 0,00015 Prozent im Endprodukt auf der Verpackung von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, aber auch z. B. bei Lacken und Farben, folgender Hinweis gegeben werden: z. B. für Methylisothiazolinon:„ Enthält Methylisothiazolinon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ Für „Benzisothiazolinone“ erfolgt der entsprechende Hinweis ab 0,01 Prozent im Endprodukt.

Diese Kennzeichungsregelungen dienen als „Sekundärprävention“ dazu, dass Menschen Produkte mit Isothiazolinonen meiden können, wenn sie wissen, dass sie auf diese Konservierungsstoffe allergisch reagieren.

Durch die intensive Marktbeobachtung von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln erfassen die Hersteller alle gesundheitsbezogenen Reklamationen einschließlich Unverträglichkeitsreaktionen (Reizungen, allergische Reaktionen). Die regelmäßige Auswertung dieser Marktbeobachtung zeigt, dass Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel mit Isothiazolinon-Gehalten bis zu 0,01 Prozent in der Anwendung sehr sicher sind. Sowohl die Sicherheitsbeurteilung als auch die Kennzeichnung sind wirksam im Sinne der Verhütung (Prävention) von Sensibilisierungen und allergischen Reaktionen.

Auch die Daten des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken (IVDK) bestätigen, dass allergische Reaktionen auf Isothiazolinone in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln sehr selten sind. Im IVDK arbeiten 55 Hautkliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen. Die Zentrale des IVDK wurde an der Universitätshautklinik in Göttingen eingerichtet.

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