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Sicherheit von Methylisothiazolinon in Handgeschirrspülmitteln

Der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon wird in vielen Handgeschirrspülmitteln, weiteren flüssigen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln und anderen wasserhaltigen Produkten eingesetzt, z. B. in kosmetischen Mitteln, Lacken und Farben. Konservierungsstoffe dienen in diesen Produkten dazu, dass sie bei Zimmertemperatur über einen längeren Zeitraum auch nach dem Öffnen haltbar und somit verwendbar sind. Darüber hinaus verhindern sie, dass sich in den Produkten krankheitserregende Keime vermehren, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden könnten.

Üblicherweise wird Methylisothiazolinon in Handgeschirrspülmitteln mit einem maximalen Gehalt von 0,01 Prozent (100 ppm) eingesetzt. Die Hersteller dieser Produkte führen strenge Sicherheits­beurteilungen vor dem Beginn der Vermarktung durch. Gemäß diesen Sicherheitsbeurteilungen ist es bei Gehalten bis 0,01 Prozent Methylisothiazolinon unwahrscheinlich, dass Menschen bei der vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung von Handgeschirrspülmitteln gegen diesen Konservierungsstoff sensibilisiert werden, d. h. bei erneutem Kontakt darauf allergisch reagieren. Die Vermeidung von Sensibilisierungen ist von höchster Bedeutung und wird in diesem Zusammenhang als „Primärprävention“ bezeichnet.

Auf Verpackungen von Handgeschirrspülmitteln und anderen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln muss bereits seit dem Jahr 2005 darüber informiert werden, wenn dem Produkt ein Konservierungsstoff zugesetzt wurde. Dies muss unabhängig vom Gehalt des Konservierungsstoffes im Endprodukt erfolgen. Zur Angabe auf den Verpackungen werden die sogenannten INCI-Bezeichnungen genutzt, die zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel verwendet werden. Die INCI-Bezeichnung für den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon ist „Methylisothiazolinone“. Zusätzlich ist ab Konzentrationen von 0,00015 Prozent im Endprodukt für Wasch- und Reinigungsmittel, aber auch z. B. für Lacke und Farben, folgender Hinweis vorgeschrieben: „Enthält Methylisothiazolinon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ Beide Regelungen dienen als „Sekundärprävention“ dazu, dass Menschen Produkte mit Methylisothiazolinon meiden können, wenn sie wissen, dass sie auf diesen Konservierungsstoff allergisch reagieren.

Durch die intensive Marktbeobachtung von Handgeschirrspülmitteln erfassen die Hersteller alle gesundheitsbezogenen Reklamationen einschließlich Unverträglichkeitsreaktionen (Reizungen, allergische Reaktionen). Die regelmäßige Auswertung dieser Marktbeobachtung zeigt, dass Handgeschirrspülmittel mit Methylisothiazolinon-Gehalten bis zu 0,01 Prozent in der Anwendung sehr sicher sind. Sowohl die Sicherheitsbeurteilung als auch die Kennzeichnung sind wirksam im Sinne der Verhütung (Prävention) von Sensibilisierungen und allergischen Reaktionen.

Auch die Daten des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken (IVDK) bestätigen, dass allergische Reaktionen auf Isothiazolinone, wie z. B. Methylisothiazolinon, in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln sehr selten sind. Im IVDK arbeiten 55 Hautkliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen. Die Zentrale des IVDK wurde an der Universitätshautklinik in Göttingen eingerichtet.

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