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REACH - das Chemikalienrecht der Europäischen Union

Die Abkürzung REACH steht für Registrierung, Bewertung (Evaluierung), Zulassung (Autorisierung) und Beschränkung chemischer Stoffe. Die „REACH-Verordnung“ wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Als "Verordnung (EG)" gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU sowie seit dem 5. Juni 2008 in Island, Liechtenstein und Norwegen. Es bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

Die IKW-/IHO-Arbeitsgruppe "REACH" hat einen Text erarbeitet, der eine knappe Beschreibung der wichtigen Grundzüge des Chemikalienrechts der Europäischen Union beinhaltet. Die Ausarbeitung kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden oder unter dem Menüpunkt Publikationen kostenlos bestellt werden.

 

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