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Keime? Plastikmüll? Schlachtabfälle? - Was NDR und SWR verschweigen

Eine Fernsehsendung über „Tricks der Waschmittelindustrie“ sorgt auch im Netz für Verunsicherung. Dabei sind viele entscheidende Informationen leider einem sensationslustigen Drehbuch zum Opfer gefallen. Wir möchten daher mit Fakten auf die Vorwürfe reagieren.

Dosierung, Rezepturen, Inhaltsstoffe, Umweltrisiken – wer den Beitrag „Die Tricks der Waschmittelindustrie“ sieht, vermutet, dass es für Waschmittel keine gesetzlichen Vorgaben gibt und Wildwuchs herrscht. Dem Unterhaltungs-Anspruch wird der Beitrag damit gerecht, der Wahrheit kommt er in vielen Fällen jedoch nicht so nahe. „Es ist durch den Beitrag immerhin gelungen, ein breites öffentliches Interesse für wichtige Umwelt- und Verbraucherthemen zu wecken“, sagt Bernd Glassl, Bereichsleiter Haushaltspflege im Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Die Themen geben allerdings mehr her als das verwirrend einseitige Drehbuch.

Reizworte statt relevanter Information

Der IKW bietet Informationen für alle, die sich selbst ein Urteil bilden möchten. Denn hinter den vermeintlichen „Tricks“ im Beitrag verbergen sich gute Gründe oder sogar Gesetze. Der IKW lädt Sie ein: Lassen Sie sich nicht von Reizworten wie „Schlachtabfälle“, „Bakterien“ oder „Versalzung“ verunsichern, sondern nutzen Sie den Beitrag als Startpunkt, um mehr zu erfahren und sich wirklich schlau zu machen:

Punkt 1: Verkehrte Dosierempfehlungen?

Punkt 1: Verkehrte Dosierungsempfehlungen?

„Trickst“ die Industrie, weil sie Inhaltsangaben von Waschpulvern in Milliliter angibt? Der Reporter vertritt die seltsame Auffassung, dass es für Verbraucher besser wäre, wenn Hersteller die Dosierempfehlungen in Gramm angäben. „Ratlosigkeit“ herrsche bei Passanten, die auf der Straße befragt werden. Kenntnis im Dreisatz wäre nötig, meint eine Passantin. Dabei braucht man bloß einen Dosierbecher. Diesen gibt es von Waschmittel-Herstellern und an vielen Drogeriemarkt-Kassen kostenlos.

Der Kritikpunkt des Reporters erscheint den Fachleuten des IKW grotesk. Möchte der Reporter, statt exakte Dosierbecher zu verwenden, tatsächlich lieber mit der Küchenwaage das Waschmittel in Gramm abwiegen und so portionieren? Warum wird die Dichte als der direkte Bezug von Gewicht und Volumen (angegeben in Millilitern) nicht einfach angesprochen?

Dass neben Dosierempfehlungen in Milliliter auch die Gewichtsangabe in Gramm auf den Verpackungen stehen, erhöht die Transparenz – und ist somit kein Verwirrspiel, wie vom Reporter vermutet. Im Sinne des Verbraucherschutzes sind die Angaben sogar gesetzlich vorgeschrieben – durch die deutsche Fertigpackungs-Verordnung.

Punkt 2: Schwer verfügbare Messbecher?

Welche Wege führen zum Dosierbecher? Für den Reporter scheint es sehr aufwendig und er kritisiert, dass persönliche Daten im Internetformular genannt werden müssen. Wie soll jedoch der (kostenlose) Becher sonst frei Haus geliefert werden?

Selbstverständlich muss es Wege zur Dosierhilfe auch für datenschutzsensible Bürgerinnen und Bürger geben. Und die gibt es: Bestellungen sind häufig auch über Telefon-Hotlines möglich. Und auch für Menschen, die ihre Adresse für sich behalten wollen, gibt es einfache Wege, einen Messbecher zu erhalten: Es gibt sie kostenlos an vielen Drogeriemarktkassen.

Punkt 3: Sind portionierte Waschmittel überflüssig?

In dem Beitrag werden vordosierte Flüssigwaschmittel (sogenannte „Caps“,„Pods“ oder Discs“) als überflüssig dargestellt. Es gibt aber gute Argumente für sie: Erstens kommen die fertig dosierten Portionen dem Wunsch vieler Verbraucher und Verbraucherinnen nach einfacher Handhabung entgegen. Sie helfen dabei, Über- und Unterdosierungen zu vermeiden.

Zweitens spricht ein ökologisches Argument für ihre Verwendung: Gerade in diesen modernen Waschprodukten ist die Wirkstoffkonzentration deutlich höher als in klassischen flüssigen Waschmitteln. Transport und Lagerung sind entsprechend weniger aufwendig.

Die EU reguliert streng

Die im Beitrag kritisierte Wirkstoffzusammensetzung der „Caps“, „Discs“ oder „Pods“ für eine Anwendung mit 4,5 Kilogramm Wäsche und mittelhartem Wasser ist sinnvoll – und wiederum Vorschrift! Sie ist das Resultat der gesetzgeberischen Regelungen durch die detailreiche EU-Verordnung 648/2004 (die sogenannte Detergenzien-Verordnung).

Ob Verbraucher und Verbraucherinnen nun Pulver-, konzentrierte Pulver-, Flüssig- oder vorportioniertes Waschmittel einsetzen, das können sie etwa anhand des Kriteriums entscheiden, wie gerne sie selbst Waschmittel präzise dosieren. Und je nachdem, wie viel Platz in ihrer Waschküche ist, und wie sich ihre Wäsche genau zusammensetzt.“

Eine weitere gute Nachricht: Die Hüllen der Discs, Pods und Caps sind vollständig wasserlöslich und biologisch abbaubar.

Waschmittel-Verwirrung auf Sylt

Um der Wahrheit auf den Grund zu gehen, reist der Reporter auch auf die Insel Sylt. Dort frühstückt er in einem noblen Hotel, hinterlässt reichlich Kaffee- und Marmeladenflecken und macht sich bei einer Mitarbeiterin des Hotels schlau, auf welche Weise sie die Tischdecken, Handtücher und Bettlaken wäscht.

Aber auch die Sylter Erfahrung macht die Zuschauer nicht schlauer: Der Reporter zeigt der Hotelmitarbeiterin einige Waschzusatzmittel – zum Beispiel sogenannte Oxy-Bleiche (Sauerstoffbleiche). Und er fragt die Hotelfachkraft, ob sie so etwas brauche. Sie verneint. Damit scheinen diese Bleichmittel also als „nutzlos“ entlarvt. Stimmt das? Nein. Die Hotelmitarbeiterin irrt sich. Denn sie antwortet wenig später auf die Frage, welche Produkte sie verwende, unter anderem mit „Fleckensalz“.

Die Fachleute des IKW erklären hierzu, dass Fleckensalz und Oxy-Bleiche die gleichen Wirkstoffe enthalten. Oxy-Bleiche hat also auch im Edelhotel auf Sylt zweifellos großen Nutzen für die Reinigung stärker verschmutzter Weißwäsche, auch wenn das Produkt dort anders genannt wird.

Punkt 4: Nutzlose Schwarzwaschmittel?

Und auch, dass die Hotelmitarbeiterin auf Sylt ausdrücklich kein Schwarzwaschmittel verwendet, muss nicht verwundern – da sie es hier offensichtlich ausschließlich mit weißer Wäsche zu tun hat.

Der zum Thema Spezialwaschmittel für schwarze Wäsche befragte Experte sagt, man müsse diese regelmäßig verwenden, nicht nur einmalig, damit sie speziell für schwarze Wäsche wirksam sind. Diese Einschätzung bestätigt der IKW. Mit anderen Worten: Schwarzwaschmittel sind für schwarze Wäsche nützlich, wenn sie richtig verwendet werden.

Punkt 5: Waschmittel-Plastik in den Gewässern?

Es sei ein Problem, dass die Waschmittel nicht vollständig biologisch abbaubar seien, wird im Beitrag gesagt. Der IKW merkt dazu an: Das gilt nicht für die waschaktiven Substanzen, die sogenannten Tenside. Sie sind vollständig biologisch abbaubar. Das ist in aufwendigen Labortests nachweisbar. Der Gesetzgeber verlangt eine vollständige biologische Abbaubarkeit in 28 Tagen im Laborversuch. Diese Frist beruht auf internationalen Standards der EU und OECD. Sie gewährleistet, dass die Stoffe in Kläranlagen und in der Umwelt in viel kürzerer Zeit vollständig abgebaut werden.

Manche flüssigen Polymere sind aber tatsächlich schwer biologisch abbaubar. Aber das bedeutet keinesfalls, dass es sich um Mikroplastik handelt! Die Polymere lösen sich im Wasser gänzlich auf, sodass von „Plastik“ (das laut Definition immer Form und Festigkeit hat) nicht – wie im Beitrag – die Rede sein kann. Das ist ein entscheidender Unterschied zum bekannten, großen Mikroplastik-Problem der Ozeane.

Und warum sind diese Polymere in den Waschmitteln enthalten? Vor allem als Zusätze, die für das Waschergebnis wichtig sind und beispielsweise dafür sorgen, dass durch Tenside gelöste Schmutzstoffe sich nicht gleich wieder mit den Textilfasern verbinden.

Zudem ist die Information wichtig, dass auch ein Großteil der flüssigen Polymer-Verbindungen im Klärschlamm gebunden und mit ihm verbrannt wird. Der Großteil gelangt also nicht in die Fluss- und Grundwässer. Nur wenige flüssige Waschmittel enthalten Trübungsmittel oder Minikapseln, die mit Duftstoffmischungen gefüllt sind, von denen einige unter die europäische amtliche Definition für Mikroplastik fallen. Gelangen diese ins Abwasser, filtern die Kläranlagen sie zu über 95 Prozent aus dem Abwasser heraus.

Punkt 6: Tricks mit großen Waschmittelpackungen?

Ein nächster für Verbraucher spannender Punkt wird irreführend dargestellt: dass Großpackungen für Verbraucher Mogelpackungen seien. Das ist in vielerlei Hinsicht eine irrige Annahme. Stichproben aus der Marktforschung haben das Gegenteil gezeigt. Auf die Wäscheeinheiten umgerechnet, ist der Kauf von Großpackungen für Verbraucher häufig günstiger.

Irreführend ist auch die Bemerkung der Verbraucherzentrale Hamburg und des Reporters, die großen Waschmittelpackungen würden „aufgepumpt“ oder „aufgeblasen“ durch „Füllstoffe“. Das ist tatsächlich anders: Die Herstellung dieser sogenannten traditionellen Waschmittel und, andererseits, der „neueren“ Kompaktwaschmittel setzen unterschiedliche Produktionsmethoden voraus. Letztere sind höher konzentriert. In Großpackungen aber finden sich traditionelle Waschmittel. Es handelt sich dabei keinesfalls um durch „Füllstoffe aufgeblasene“ Kompaktwaschmittel, sondern ein eigenständiges Produkt, das identisch ist unabhängig davon, ob es in mittleren, großen oder sehr großen Packungen verkauft wird.

Mogelpackungen?

Mit der Einschätzung „hier haben wir ‘ne klassische Mogelpackung“ wird ein Hamburger Verbraucherschützer zitiert. Diese Ansicht halten die Branchenexperten des IKW-Bereichs Haushaltspflege allerdings für Unfug. Es ist zwar korrekt, dass in Großpackungen etwas „Luft steckt“. Lässt „die Industrie“ aber mit Absicht den oberen Bereich der Packung frei, um die Verbraucher zu täuschen? Nein. Der Grund ist schlicht der Abfüllprozess.

Und der geht so: Die Packungen werden in den automatisierten Abpack-Anlagen bis oben gefüllt. So wie man es von Sand kennt, der aufgeschüttet wird, bildet sich auch bei dem Abfüllen von Waschpulver im oberen Bereich ein kleiner kegelförmig zulaufender Hügel. Aber im Laufe des Transports und der Lagerung verteilt sich dieser Hügel gleichmäßiger in der Verpackung und sackt die Füllmasse wieder etwas zusammen. Dies folgt dem Gesetz der Schwerkraft.

Auch die auf den Verpackungen angegebene Zahl von 100 Wäschen und die Gewichtsangaben sind korrekt. Mit anderen Worten: In diesem Bereich herrscht ebenfalls kein „Wildwuchs“: Das deutsche Verpackungsrecht regelt die Füll- und Verpackungsvorschriften detailliert.

Punkt 7: Unverständliche Rezepturen?

Der Reporter lässt Passanten die Inhaltsstoffe von Weichspülmitteln vorlesen. Das geht kaum ohne Stolpern und ergibt manchen lustigen Zungenbrecher. Weist dieses Experiment aber auf eine Trickserei der Industrie hin? Nein, im Gegenteil. Die exakte Nennung der enthaltenen Inhaltsstoffe ist Pflicht der Hersteller.

Diese Angaben sind sinnvoller Bestandteil des europäischen Verbraucherrechts: Die EU-Detergenzienverordnung (noch ein komischer Zungenbrecher!) verpflichtet die Hersteller zu diesen Angaben. Aus gutem Grund: Denn so können Allergiker erkennen, welche Waschmittel für sie geeignet sind – auch auf Reisen, von Finnland bis Portugal.

Punkt 8: Sind chemische Duftstoffe allergen?

Der Beitrag verkündet, dass Duftstoffe in Weichspülern Allergien auslösen „können“. Das ist eine Binsenweisheit und gilt auch für Äpfel und Weintrauben. Und freilich für viele weitere natürliche und auch chemisch synthetisierte Stoffe.

Im Beitrag stellen Passanten fest, die Inhaltsstoffe klängen wie „Chemie“. Das ist korrekt. Aber was bedeutet „Chemie“ hier eigentlich?  Zum Beispiel wird der im Beitrag genannte chemische Duftstoff Limonen in der Regel aus natürlichen Orangenschalen hergestellt. Die natürlichen Orangenschalen blieben sonst übrig als Reststoffe der Saftherstellung. Im Übrigen sind derart natürliche Aromen und ihre chemisch nachgebildeten Imitate stofflich schlicht identisch. Auch gegen Orangenschalen kann es bedauerlicherweise Allergien geben.

Punkt 9: Verwendung hautgefährlicher Substanzen?

Auch die Angabe „dermatologisch getestet“ wird vom Reporter kritisiert, weil sie streng genommen bloß bedeutet, dass Tests durchgeführt seien. Das ist korrekt. Aber es lohnt sich, auch darüber etwas tiefergehend nachzudenken:

Wenn Sie mögen, stellen Sie sich bitte einmal folgende Frage: Wenn Sie ein Hersteller wären und die Ergebnisse von Hautverträglichkeitstests ungünstig ausfielen, würden Sie ein solches Produkt dann auf den Markt bringen? Und wenn ja, aus welchem Grund? Was würden Sie sich davon erhoffen, außer schlechter Presse und enormer Ruf-Schädigung?

Eine Ärztin wird im Beitrag hierzu befragt und spricht von „grenzwertiger Irreführung der Verbraucher“. Da es sich bei „Irreführung“ um einen juristischen Begriff aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb handelt, wäre hier wohl besser eine Expertin des Wettbewerbsrecht befragt worden.

Was die befragte Ärztin vor allem wissen könnte, aber leider nicht sagt: Die dermatologische Wirkung von Weichspülmitteln ist umfassend untersucht worden. Das Ergebnis: Weichspül-, Wasch- und Reinigungsmittel lösen sehr selten Allergien aus. Das sagen nicht nur die Hersteller, sondern auch Wissenschaftler und der Allergikerbund: In seltenen Fällen kann es demnach zwar zu Hautbeschwerden durch Textilien kommen. Wichtig ist aber: Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Allergien auf Waschmittel oder Weichspüler, sondern um Unverträglichkeiten auf Farb- oder Ausrüstungsstoffe der Textilien oder auf Metalle, etwa von Knöpfen oder Reißverschlüssen.

Punkt 10: „Schlachtabfälle“ im Weichspüler?

Um einen anti-statischen und die Wäsche flauschig-machenden Effekt zu erreichen – wie er in Urgroßmutters Zeiten etwa durch die Fette der Kernseife erreicht wurde – werden den heutigen Weichspülern aus Fetten oder Ölen gewonnene sogenannte kationische Tenside beigefügt. Diese werden oft aus industriell weiterverarbeitetem Rindertalg gewonnen. Es ist gut und richtig, dass dies transparent ist.

Zu dieser korrekten Einsicht zeigt der Reporter allerdings Fotos von Fleischabfällen. Und er spricht sogar, das Gesicht verziehend, von „Schlachtabfällen“. Er habe „fiese Bilder im Kopf“. Jeder mag sich selbst die Frage stellen, ob solch wildes Assoziieren vor einem Millionenpublikum den Standards des seriösen Journalismus entspricht. Korrekt ist: Fleischabfälle werden nicht verwendet, sondern nur aus dem Talg gewonnene Fettsäuren.

Und die Veganer? Für die gibt es spezielle Produkte

Für alle vegan lebenden, also auf tierische Produktbestandteile konsequent verzichtenden Verbraucherinnen und Verbraucher, bieten zahlreiche Hersteller auch vegane Weichspülprodukte an. Für deren Herstellung verwenden sie pflanzliche Fette.

Und was den Rindertalg angeht: Hier könnte eine intelligentere Frage als die nach dem „Ekelfaktor“ lauten: Sind wir dafür oder dagegen, dass dieser Stoff industriell verwertet wird? Oder soll man ihn verbrennen oder wegwerfen, nur weil einige spontan die Nase rümpfen?

Punkt 11: Bakterien in der Wäsche?

Das nächste Sorgenthema lautet: Bakterien in der Wäsche. Ja, die gibt es. Und dass sie zum menschlichen Leben gehören, sogar notwendig sind, sagt eine der Gesprächspartnerinnen zum Glück auch.

Es geht also nicht um ein „entweder / oder“, sondern eine sinnvolle Reduktion der Bakterien. Nun präsentiert die Sendung eine fragwürdige Rechnung. Es geht hier darum, wie viele Bakterien eine Wäsche nach Verwendung eines Hygienespülers zurücklässt: Es wird angenommen, dass die verschmutzte Wäsche zunächst 1 Milliarde Bakterien enthält. Ein Hygienespüler, der die Keimzahl laut Verpackungsversprechen um 99,9 Prozent verringert, könne diese Zahl daher nur auf 1 Million Bakterien reduzieren.

In diesem Beispiel wird außer Acht gelassen, dass ein Hygienespüler nicht direkt zur verschmutzten Wäsche gegeben wird, sondern erst im letzten Spülgang wirkt. Denn tatsächlich wird die Anzahl der Bakterien bereits durch den Waschgang und zwei Spülgänge deutlich verringert. Das heißt: Die Zahl von 1 Milliarde Bakterien, auf die ein Hygienespüler einwirken müsste, ist vollkommen unrealistisch. Zumal die Frage bleibt: Was sagt eine Gesamtsumme von Bakterien? Der Anspruch, die Anzahl schädlicher Keime und Viren in der Wäsche drastisch zu reduzieren, wird erreicht. Um mindestens 99,9 Prozent.

Einladung zum Selberdenken

Das Fazit der Fachleute des IKW lautet:

Es ist gut, wenn sich unabhängige Fernsehformate dem Konflikt- und Problemkreis der Umwelt- und Gesundheitsfolgen von Waschmitteln widmen. Als IKW ist es uns wichtig, dass wir zumindest hier an vielen Stellen fachlich präzisieren durften. Und wir erlauben uns, deutlich zu kritisieren: Der Beitrag legt nahe, dass sich auch der mit einem Bildungsauftrag versehene Öffentlich-Rechtliche Rundfunk viel zu sehr an Einschaltquoten orientiert. Durch die Sensationslust der Reporter kommt es zu einer grenzwertigen Vermischung von Unterhaltung und Information („Infotainment“).

Es fällt auch auf, dass in dem langen Beitrag – neben vielen kritischen Stimmen und Passanten – kein einziger Vertreter der Waschmittelhersteller persönlich zu Wort kommen darf. Stattdessen werden „der Industrie“ nur winzige Zitatschnipsel aus E-Mails zugestanden. Diese hinterlegt der Sender mit düsterer Musik – ein alter Trick des Fernsehjournalismus, um den Absender verdächtig erscheinen zu lassen.

Letztlich verkauft das öffentlich-rechtliche Fernsehen hier Unterhaltung als Information – auf Kosten der Wahrheit und Seriosität. Ist aber nicht eigentlich das ein „Verkaufstrick“? Weil sich der Reporter von seiner Leitvorstellung leiten lässt, Industrie sei eine listige Fallenstellerin, kommt er auch auf genau dieses Ergebnis.

Das Bemühen der Waschmittelhersteller geht aber in eine andere Richtung. Sie sehen sich als transparente Dienstleister. Seit Jahren ist die Waschmittelindustrie freiwillig etwa im „FORUM WASCHEN“ im intensiven Austausch mit kritischen Institutionen der Verbraucher, des Umweltschutzes, der Wissenschaft oder von Behörden. Das Ziel ist größtmögliche Transparenz, da wir Verbraucher informieren möchten, wie sie verantwortungsvoll und effizient waschen können.

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