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Freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen der Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln im IKW

Der IKW erklärte für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel gegenüber Bundesministerien u. a. Selbstverpflichtungen und freiwillige Vereinbarungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung über gesetzliche Auflagen hinausgingen. Einige dieser Vereinbarungen wurden mehrere Jahre nach ihren Veröffentlichungen durch gesetzliche Vorgaben abgelöst und sind somit nicht mehr gültig.

Nachfolgend sind die derzeit gültigen Vereinbarungen der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelindustrie (WPR-Branche) in Deutschland mit dem jeweiligen Erscheinungs- bzw. Aktualisierungsjahr aufgeführt:

  • Verzicht auf Alkylphenolethoxylate (APEO), 1986
  • Verzicht auf leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) in Wasch‐, Pflege‐ und Reinigungsmitteln, [Empfehlung des 1993 mit dem IKW fusionierten Industrieverband Putz- und Pflegemittel e. V. (IPP)], 1987
  • Verzicht auf Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA), 1991
  • Freiwillige Vereinbarung zu hypochlorithaltigen Haushaltsreinigern, 1985/1999

Stand: Januar 2023

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