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Rechtliches
Biozidprodukte
Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfasst u. a. Desinfektionsmittel, Repellentien und auch Konservierungsmittel, die für viele wasserbasierte Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel (WPR-Produkte) benötigt werden.
Die Verordnung regelt die Genehmigung biozider Wirkstoffe und die Zulassung von Biozidprodukten. Biozide Wirkstoffe, die bereits vor dem 14. Mai 2000 in Biozidprodukten in Verkehr gebracht worden sind, werden als Altwirkstoffe bezeichnet.
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2024/1398 wurde eine Verlängerung des Prüfprogramms bis Dezember 2030 beschlossen. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde bei lediglich 51 Prozent aller Altwirkstoffe die Überprüfung abgeschlossen. Das Prüfprogramm für Altwirkstoffe hätte nach der ursprünglichen Planung aus den späten 1990er Jahren im Jahr 2010 abgeschlossen werden sollen.
Zusätzlich stehen aufgrund des aufwendigen und kostspieligen Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens immer weniger aktive Substanzen als auch daraus hervorgehende Biozidprodukte zur Verfügung. Dies trifft auch auf Konservierungsmittel z. B. für behandelte Ware wie WPR-Produkte zu. Zusammen mit dem Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) und weiteren Fachverbänden steht der IKW im Dialog mit den Behörden und Ministerien in Deutschland und weist auf diese Problematik hin.
Im Dezember 2025 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Biozidprodukte-Verordnung. Die Ergebnisse dieser Analyse sollen die Grundlage für eine mögliche Überarbeitung der Verordnung bilden, die durch eine Folgenabschätzung begleitet wird. Der IKW beteiligte sich neben dem europäischen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelverband (A.I.S.E) und dem VCI ebenfalls an der Konsultation, um auf die Missstände durch die Biozidprodukte-Verordnung aufmerksam zu machen.
Den IKW-Mitgliedsfirmen stehen der im Januar 2022 aktualisierte Leitfaden „Wichtige Informationen für Inverkehrbringer von Biozidprodukten aus dem Bereich der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel“ und die umfangreiche „IHO/IKW-Anleitung zur Zulassung von Biozidprodukten der Hauptgruppe 1 („Desinfektionsmittel“) zur Verfügung. Mit den Mitglieder-Informationen wird regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Regelungen zur Biozidprodukte-Verordnung berichtet, die für die Produktarten der Konservierungsstoffe, Desinfektionsmittel und Repellentien relevant sind.














