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Belgische Studie zu gesundheitlichen Risiken bei der gewerblichen Anwendung von Reinigungsmitteln -- IKW-Stellungnahme

Die in Deutschland zum Verkauf angebotenen Reinigungsmittel müssen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter Beachtung der Sicherheitshinweise sicher sein. Diese Sicherheitshinweise finden sich auf den Etiketten der Produkte.

Im August 2017 wurde eine Studie von Laura Van den Borre von der Freien Universität Brüssel zur Lebenserwartung von Menschen veröffentlicht, die im Reinigungsgewerbe arbeiten. Dabei handelt es sich um eine Auswertung statistischer Daten.

IKW kann Schlussfolgerung zu Risiken beim Putzen zu Hause nicht nachvollziehen

In dieser Veröffentlichung wird nicht behauptet, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der gewerblichen Anwendung von Reinigungsmitteln und einem erhöhten Gesundheitsrisiko und Sterberisiko gibt. Umso unverständlicher ist es für uns, wenn Van den Borre vermutet, dass die Risiken im Haushalt noch größer wären. Allgemeine Schlussfolgerungen für die Verbrauchersicherheit auf der Basis der erhobenen Gesundheitsdaten belgischer Gebäudereiniger kann der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) nicht nachvollziehen. Es gibt keinen Nachweis, dass der Produktgebrauch einen Einfluss auf statistische Auffälligkeiten hat.

Der gesetzliche Rahmen in Deutschland und in der EU gewährleistet die sichere bestimmungsgemäße Verwendung von Reinigungsmitteln

Wir möchten daher klarstellen: Die in Deutschland zum Verkauf angebotenen Reinigungsmittel sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter Beachtung der Sicherheitshinweise sicher. Das gewährleisten freiwillige Sicherheitsmaßnahmen der im IKW organisierten Reinigungsmittelhersteller und ein anspruchsvoller, gesetzlicher Rahmen in Deutschland und in der Europäischen Union (EU). Wenn mit einem Produkt Gefahren verbunden sein können, dann muss darauf auf dem Etikett hingewiesen werden. Das in der EU dafür verbindlich vorgeschriebene Kennzeichnungssystem ist sehr konservativ.

So müssen zum Beispiel Chlorreiniger (sogenannte Chlorbleichlaugen) deutlich folgenden Warnhinweis tragen: „Achtung! Nicht zusammen mit anderen Mitteln verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.“ In Deutschland wird dieser Warnhinweis zusätzlich freiwillig auf der Vorderseite der Produkte aufgedruckt. Zudem weisen Sicherheitspiktogramme auf solchen Produkten EU-weit darauf hin, dass die Produkte nicht mit anderen gemischt werden dürfen.

Stand: 6. September 2017
 

Die Stellungnahme kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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