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Rechtliches

EU-weite Regeln für Wasch- und Reinigungsmittel

Wer früher zwei Wasch- oder Reinigungsmittel auf seine Inhaltsstoffe vergleichen wollte, hatte es schwer. Denn die Hersteller mussten nur einen Teil der Inhaltstoffe preisgeben. Diese Zeiten sind längst vorbei: Seit 2005 sind die umfangreichen Auflagen zur Angabe von Inhaltsstoffen, Produktherkunft und Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln europaweit einheitlich geregelt. 

Laut EU-Verordnung müssen Hersteller detaillierte Angaben zu den Inhaltsstoffen machen. Zu diesem Zweck ist auf jeder Packung eine Internetadresse genannt. Bestimmte Duftstoffe ab einem Anteil von 0,01 Prozent sowie alle Konservierungsmittel werden auf der Verpackung genannt. Dies erfolgt mit den „INCI-Bezeichnungen“, die auch für Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel verwendet werden. Die  Zusammensetzung  von Wasch- und Reinigungsmitteln ist dadurch für Verbraucher transparent. 


Umweltfreundlich und effizient

Zwingend vorgeschrieben ist auch der Nachweis der biologischen Abbaubarkeit der eingesetzten Tenside. Tenside lösen Fett- und Schmutzpartikel von den Oberflächen ab und sind daher in Wasch- und Reinigungsmitteln für die Reinigungswirkung verantwortlich. Ihr biologischer Abbau spielt somit eine wichtige Rolle bei der Reinhaltung von Gewässern und Umwelt. 

Ebenso wichtig ist der sparsame Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln. Auf Waschmittelpackungen helfen leicht verständliche Symbole, das jeweilige Mittel entsprechend dem Verschmutzungsgrad zu dosieren. Ein weiteres Symbol auf der Vorderseite der Verpackung zeigt die Ergiebigkeit von Waschmitteln an. Diese Einsparungen entlasten nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. 

Weitere Informationen und Tipps sind im Faltblatt 

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