Themen / Wissen

Infografiken, Studien, Infos für Hersteller, Prüfmethoden, Rechtliches

Produkte & Sicherheit/Produkte

Äußerst unsachlicher Beitrag des Südwestrundfunks zu Weichspülern

Der Südwestrundfunk hat am 25. Juni 2019 einen äußerst unsachlichen und manipulativ wirkenden Beitrag zu Weichspülern ausgestrahlt, der verschiedene inhaltliche Fehler enthält. Der IKW nimmt hierzu wie folgt Stellung.

1. Als öffentlich-rechtlicher Sender kommt der Südwestrundfunk seiner Verpflichtung zur Ausgewogenheit1 nicht nach. Vorteile von Weichspülern2 werden nicht erwähnt:

- So empfehlen z. B. viele Hautärzte Menschen mit Neurodermitis oder empfindlicher Haut, Weichspüler zu verwenden, um die mechanische Belastung der Haut zu minimieren, die bei Verzicht auf Weichspüler durch die Reibung rauer Textilien entstünde.

- Da die Textilien weniger verknittert aus der Waschmaschine kommen, wird beim Bügeln Energie gespart.

- Bei synthetischen Textilien verhindern Weichspüler elektrostatische Aufladungen („Antistatik-Effekt“).

 

2. Auch Fachleute des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e. V. (DAAB, www.daab.de) und des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken (IVDK; www.ivdk.org) bestätigen: Durch Weichspüler, Wasch- und Reinigungsmittel, Mittel zur Fleckenvorbehandlung oder gewaschene Wäsche werden nur ausgesprochen selten Allergien ausgelöst.

 

Für den IKW ist es ist unverständlich, dass der Südwestrundfunk nicht den IVDK konsultiert hat, der Daten zu Allergien von 56 Hautkliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz sammelt und auswertet. Dadurch verfügt der IVDK über eine sehr fundierte Datenbasis zu Kontaktallergien und kann verlässlich Auskunft erteilen.

3. Weichspüler enthalten keinen Talg und selbstverständlich auch keine Schlachtabfälle. Die im SWR-Beitrag aufgestellte Behauptung, „die tierischen Abfälle sind ein Hauptbestandteil der Weichspüler“, ist somit falsch. Richtig ist, dass in Weichspülern kationische Tenside als Wirkstoffe eingesetzt werden. Ausgangsmaterial für die kationischen Tenside können gereinigte tierische Fette, pflanzliche Öle oder aus Mineralöl gewonnene Stoffe sein. Dieses Ausgangsmaterial muss in mehreren Schritten zu kationischen Tensiden umgewandelt werden, damit sie auf Textilien aufziehen können und den Weichgriff ermöglichen.

Die Nutzung von tierischen Fetten dient der Schonung von Ressourcen. Aus Sicht des IKW haben die Autoren zumindest versäumt, diese Zusammenhänge zu recherchieren. Die gezeigten Bilder sind jedenfalls aus dem Kontext herausgerissen und führen den Zuschauer in die Irre.

4. Die in Weichspülern verwendeten kationischen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar und belasten dank des hohen Anschlussgrades an Kläranlagen in Deutschland die Gewässer nicht.

5. Die Einspülkammern von Waschmaschinen müssen regelmäßig gereinigt werden, dies gilt unabhängig davon, ob Weichspüler benutzt werden oder nicht. So gibt das FORUM WASCHEN folgende Tipps zur Waschmaschinenhygiene3:

„Nach dem Entnehmen der sauberen Wäsche …

- lassen Sie die Tür oder den Deckel der Waschmaschine offen und ziehen Sie die Waschmittel-Schublade („Einspülkammer“) etwas heraus, damit Feuchtigkeit entweichen und die Maschine innen trocknen kann. Denn Wasserentzug hemmt die Keimvermehrung.

- säubern Sie den Gummi am Bullauge der Waschmaschine (z. B. Fusseln und Haare entfernen).

Reinigen Sie die Einspülkammer und deren Aufnahmeschacht monatlich, indem Sie Waschmittel-, Weichspülerreste und Staub entfernen). Die Einspülkammer lässt sich normalerweise komplett herausnehmen (siehe Gebrauchsanweisung der Waschmaschine).“

6. Die Hersteller von Duftstoffen haben sich mit dem IFRA Code of Practice freiwillig selbstverpflichtet, einen maximalen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten (siehe:

www.ifraorg.org/en-us/code-of-practice

Im Rahmen dieses Programms werden toxikologische Daten zu Duftstoffen ermittelt. Durch ein Gremium von unabhängigen Fachleuten wird dann auf Basis der erhobenen Daten eine Sicherheitsbewertung durchgeführt. Je nach Ergebnis dieser Sicherheitsbewertung kann ein Stoff auf Grundlage des IFRA Code of Practice und den darin enthaltenen Standards limitiert oder sogar verboten werden. Mit Blick auf die potenziell sensibilisierenden Eigenschaften eines Stoffes ist es das Ziel, bei einer vorhergesehenen Verwendung des Produkts die Verbraucher zu schützen.

Die IFRA-Standards sind das einzige weltweit anerkannte Risikomanagement-System für Riechstoffe.

7. Es ist für den IKW nicht nachvollziehbar, dass die Autoren freiwillige Sicherheitshinweise der Hersteller von Weichspülern, z. B. „Außer Reichweite von Kindern aufbewahren“, zum Anlass nehmen, eine vermeintliche Gefährlichkeit der Produkte zu unterstellen. Weichspüler fallen unter die sehr strenge Verordnung der Europäischen Union zur Kennzeichnung von Gemischen4. Nach diesem sehr konservativen System sind Weichspüler nicht als gefährlich einzustufen. Auch hier würden wir von einem Beitrag in einem öffentlich-rechtlichen Sender mit Bildungsauftrag eine fundierte Recherche anstelle reißerischer Aufmachung erwarten.

Frankfurt am Main, 1. Juli 2019

1) „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein.“ (siehe: https://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html, Abruf am 1. Juli 2019)

2) www.forum-waschen.de/files/content/Materialien/Faktenpapiere/FaktenpapierWeichspueler.pdf

3) www.forum-waschen.de/files/content/Materialien/Faltblaetter,%20Broschueren/2018_Waschen_bei_30_Grad%20(i).pdf

4) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

 

Möchten Sie noch mehr wissen?  Dann besuchen Sie unser Extranet!