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Zur Verwendung von Titandioxid in Kosmetik

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Authority) hatte 2021 in einer Stellungnahme Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff neu bewertet. Die Experten der EFSA kamen darin zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht länger als sicher bewertet werden kann. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Titandioxid-Partikel genotoxisch seien, also Veränderungen im genetischen Material der Zellen auslösen können. Ein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) könne daher nicht festgelegt werden. Die EFSA betont hierbei ausdrücklich, dass diese Bewertung von Titandioxid nur für Lebensmittelzusatzstoffe und nicht für andere Verwendungen gilt.

Titandioxid wird auch in einigen kosmetischen Produkten eingesetzt – in Hautpflegeprodukten und dekorativer Kosmetik als Weißpigment, wie beispielsweise in Make-up oder Lippenstiften, daneben auch in Zahncremes und als UV-Filter-Pigment in Sonnenschutzmitteln. Titandioxid ist in den Anhängen III, IV und VI der EG-Kosmetik-Verordnung auf Basis entsprechender Bewertungen des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit SCCS (Scientific Committe on Consumer Safety) ausdrücklich zugelassen und mit Einsatzbeschränkungen sowie Reinheitsanforderungen belegt. Aufgrund sorgfältiger Sicherheitsbewertungen durch die Hersteller ist gewährleistet, dass auch das in Zahncremes enthaltene Titandioxid keine gesundheitliche Gefährdung darstellt – selbst im Falle des Verschluckens kleinerer Mengen. Auch bei der eventuellen Verwendung von Titandioxid in Lippenstiften wird durch eine entsprechende Rohstoffauswahl und die Sicherheitsbewertung des Herstellers gewährleistet, dass die verschluckten Mengen gesundheitlich unbedenklich sind.

Die Sicherheit der Verbraucher hat für die Kosmetik-Industrie oberste Priorität. Es ist das Anliegen der Hersteller, den Verbrauchern nur sichere und wirksame Produkte anzubieten. Dies wird durch eine umfangreiche europäische Gesetzgebung und die Sicherheitsbewertungen von Experten gewährleistet. Die Hersteller und der IKW nehmen die von der EFSA vorgenommene Bewertung von Titandioxid für Lebensmittelzusatzstoffe sehr ernst und verfolgen die wissenschaftliche Diskussion weiterhin sehr aufmerksam. Cosmetics Europe, der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, stellt derzeit weitere wissenschaftliche Daten zur Verwendung von Titandioxid in kosmetischen Produkten mit dem Fokus auf eine orale Exposition zusammen, die dem SCCS zur Bewertung vorgelegt werden. Das SCCS betont in einer ersten vorläufigen Stellungnahme, dass die Risikobewertung durch das SCCS unter anderen Gesichtspunkten erfolgt als die Bewertung durch die EFSA. Kosmetische Produkte, die Titandioxid enthalten und auf den Lippen oder im Mund- und Rachenraum angewendet werden, sind anders als Lebensmittel nicht dafür vorgesehen, bewusst verschluckt zu werden. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass eine orale Aufnahme über kosmetische Produkte nur unbeabsichtigt in sehr geringen Mengen erfolgt.

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