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Recht & Technik/Hersteller /IKW-Leitfäden

Verwendung von ätherischen Ölen in kosmetischen Mitteln

Empfehlung der Kosmetik-Kommission

Bereits im Jahre 1988 hatte der IKW aufgrund einer bei seinen Mitgliedern durchgeführten Umfrage dem damaligen Bundesgesundheitsamt mitgeteilt, dass die für einzelne ätherische Öle in der Schweiz festgelegten Grenzwerte eingehalten werden können:

Eukalyptusöl: Leave-on-Produkte: 1 %

Kampfer: Leave-on-Produkte: 1 %; Rinse-off-Produkte: 5 %

Menthol: Leave-on-Produkte: 1 %; Rinse-off-Produkte: 4 %

Methylsalicylat: Leave-on-Produkte: 1 %; Rinse-off-Produkte: 2,5 %

(Leave-on-Produkte: Produkte, die auf der Haut verbleiben;

Rinse-off-Produkte: Produkte, die abgespült werden.)

Die Kosmetik-Kommission im damaligen Bundesgesundheitsamt hat in ihrer Sitzung im November 1991 die vorhandenen toxikologischen Unterlagen für diese vier oben genannten ätherischen Öle geprüft und kann einem Einsatz in den oben genannten Konzentrationen zustimmen. Das Bundesgesundheitsamt hat aber darauf hingewiesen, dass für in der Säuglings- und Kleinkinderpflege eingesetzte kosmetische Mittel die oben genannten etherischen Öle außer den üblichen Parfümierungen nicht erwünscht und zu vermeiden sind.

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