Unser Wissen über Schönheitspflege
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Informatives
Tierversuche und Alternativmethoden
Nein. Die deutsche Kosmetik-Industrie verzichtet bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte. Seit dem 11. März 2013 ist zudem die Vermarktung kosmetischer Produkte in der EU verboten, wenn das fertige Produkt oder die Inhaltsstoffe zur EU-kosmetikrechtlichen Absicherung im Tierversuch getestet wurden. Darüber hinaus gilt das Verbot auch für Produkte und deren Inhaltsstoffe, wenn die Versuche außerhalb der EU vorgenommen wurden.
Nein. Die deutsche Kosmetik-Industrie verzichtet bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte. Seit September 2004 sind diese EU-weit verboten. Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind in der EU seit 2009 verboten. Auch ist seither die Vermarktung kosmetischer Produkte verboten, wenn die Inhaltsstoffe zur EU-kosmetikrechtlichen Absicherung im Tierversuch getestet wurden. Für drei Sicherheitsaspekte, so genannte Endpunkte, bestand bis zum 11. März 2013 noch eine Ausnahme.
Der IKW unterstützt das Tierversuchsverbot für kosmetische Produkte seit vielen Jahren. So verzichtet die deutsche Kosmetik-Industrie bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für Fertigprodukte. Seit 2004 sind diese EU-weit verboten. Für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind Tierversuche seit 2009 in der EU verboten. Die Kosmetik-Industrie belegt, wo immer möglich, die Sicherheit ihrer Inhaltsstoffe durch vorhandene Daten oder alternative Testmethoden. Ziel war und ist es, einen Tierversuch möglichst zu vermeiden. Daher setzt sich die Kosmetik-Industrie aktiv dafür ein, dass alternative Testmethoden vom Gesetzgeber anerkannt werden und der lange Prozess bis zur Anerkennung beschleunigt wird. Hinzu kommt, dass Alternativmethoden meist schneller und kostengünstiger sind.
Es gibt in zahlreichen Ländern der Welt noch Gesetze zur Sicherheit von kosmetischen Fertigprodukten und deren Inhaltsstoffen, die Tierversuchsdaten erfordern. In China gibt es z. B. für bestimmte Produktkategorien verbindliche Produkt-Registrierungsverfahren, so auch für kosmetische Mittel. Diese schreiben die Durchführung experimenteller Untersuchungen einschließlich Tierversuchen zwingend vor, welche durch die Behörden an offiziell akkreditierten Instituten durchgeführt werden. Die Hersteller können weder die Auswahl der Testinstitute noch die Testmethoden beeinflussen. Ähnlich ist es für bestimmte Produktgruppen (z.B. sogenannte OTC-Drugs) in den USA. Diese Regelungen sind völlig unabhängig von der Gesetzgebung in der EU.
Der IKW und die Kosmetik-Industrie setzen sich dafür ein, dass alternative Testmethoden in Ländern, in denen Tierversuche für kosmetische Mittel noch vorgeschrieben sind, anerkannt werden und der lange Prozess bis zur Anerkennung beschleunigt wird.
Die Entwicklung von Alternativmethoden wird auch von der "European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing" (EPAA) verfolgt, an der die deutsche Kosmetik-Industrie über den europäischen Dachverband Cosmetics Europe aktiv beteiligt ist. Die im November 2005 von der EU-Kommission gemeinsam mit Unternehmen aus sieben verschiedenen Industriebereichen gegründete „Europäische Partnerschaft zur Förderung alternativer Ansätze zu Tierversuchen“ bezieht auch weitere wichtige Stakeholder, wie zum Beispiel Tierschutzorganisationen, in ihre Aktivitäten mit ein.
Die Kosmetikindustrie belegt die Sicherheit aller kosmetischen Inhaltsstoffe schon seit Jahren ausschließlich durch vorhandene Daten oder alternative Teststrategien. Bereits seit den 1980er Jahren hat die Kosmetikindustrie durch eigene Forschungsanstrengungen und erhebliche Investitionen aktiv dazu beigetragen, dass die erforderlichen Sicherheitsbewertungen mit Hilfe alternativer Testmethoden möglich wurden. Die europäische Kosmetikindustrie setzt sich daher dafür ein, dass bereits vorhandene und auch die aktuell noch in der Entwicklung befindlichen Alternativen zu Tierversuchen für die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel und ihrer Inhaltsstoffe in den jeweiligen europäischen Vorschriften anerkannt werden.
Auch ohne Tierversuche werden Kosmetikinhaltsstoffe weiterhin umfassend getestet und bewertet. Die deutsche Kosmetik-Industrie gilt zu Recht als eine der innovativsten Industrien überhaupt. Die Hersteller von kosmetischen Produkten investieren jährlich mehrere Milliarden Euro in die Forschung. Jedes Jahr melden die Firmen aus der Kosmetik-Industrie zahlreiche Patente für Inhaltsstoffe mit verbesserten Eigenschaften und neue Rezepturen an. Außerdem bringen sie eine Vielzahl neuartiger Produkte auf den Markt, um den Verbrauchern jeweils die besten Produktinnovationen anzubieten.
Das ist nicht richtig. Die Kosmetik-Industrie unterstützt seit vielen Jahrzehnten die Entwicklung von Alternativmethoden und verzichtet bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte. Seit dem 11. März 2013 ist zudem die Vermarktung kosmetischer Produkte in der EU verboten, wenn das fertige Produkt oder die Inhaltsstoffe zur EU-kosmetikrechtlichen Absicherung im Tierversuch getestet wurden. Sie setzt sich auch weiter aktiv dafür ein, dass alternative Testmethoden vom Gesetzgeber anerkannt werden und der lange Prozess bis zur Anerkennung beschleunigt wird. Alternativmethoden sind meist schneller und kostengünstiger. Der IKW selbst engagiert sich als Gründungsmitglied in der 1986 auf Initiative der Bundesregierung gegründeten „Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen“ (SET).
Die Entwicklung von Alternativmethoden wird auch von der "European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing" (EPAA) verfolgt, an der die deutsche Kosmetik-Industrie über den europäischen Dachverband Cosmetics Europe aktiv beteiligt ist. Die im November 2005 von der EU-Kommission gemeinsam mit Unternehmen aus sieben verschiedenen Industriebereichen gegründete „Europäische Partnerschaft zur Förderung alternativer Ansätze zu Tierversuchen“ bezieht auch weitere wichtige Stakeholder, wie zum Beispiel Tierschutzorganisationen, in ihre Aktivitäten mit ein.
Im Prinzip sind alle Kosmetikprodukte „tierversuchsfrei“, denn kosmetische Fertigprodukte werden in Deutschland schon lange nicht mehr im Tierversuch getestet und dürfen auch gar nicht mehr an Tieren getestet werden: EU-weit sind Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte seit 2004 verboten, für Inhaltsstoffe seit 2009. 2013 wurde die Gesetzgebung nochmals verschärft. Seitdem ist die Vermarktung von Kosmetika untersagt, deren Bestandteile zur EU-kosmetikrechtlichen Absicherung in Tierversuchen geprüft wurden – auch wenn diese Überprüfung außerhalb der EU durchgeführt wurde.
Kosmetische Produkte und deren Inhaltsstoffe unterliegen neben der Kosmetikverordnung aber weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die ebenfalls befolgt werden müssen. So müssen alle Inhaltsstoffe, auch wenn sie in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, nach chemikalienrechtlichen Vorgaben abgesichert werden. Insofern wurde jeder Stoff irgendwann mindestens einmal im Tierversuch getestet. In diesem Sinne kann – auch lange nach Inkrafttreten des generellen Tierversuchsverbots – von keinem Kosmetikprodukt gesagt werden, dass es „tierversuchsfrei“ ist. Und auch heute kann es in der Praxis sein, dass das EU-Chemikalienrecht unter bestimmten Umständen Daten aus Tierversuchen für die Absicherung von Inhaltsstoffen verlangt, die zumindest auch in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden.
Zu einigen Tests gibt es vom Gesetzgeber anerkannte Alternativmethoden, z. B. zur Phototoxizität oder zur Hautpenetration, mit der Tierversuche vollständig ersetzt werden können. In anderen Bereichen gibt es Alternativmethoden, die aber noch nicht vollständig validiert und vom Gesetzgeber anerkannt sind, z. B. im Bereich der Augenreizung. In wiederum anderen Bereichen, z. B. bei der sogenannten Karzinogenität, sind noch keine ausreichend aussagekräftigen Alternativmethoden vorhanden. Hier bedarf es noch weiterer Forschung.
In der Regel ersetzen mehrere Alternativmethoden einen Tierversuch. Zudem müssen sie auch die gesamten Stoffwechselprozesse mitberücksichtigen, was mit einem enormen Aufwand verbunden ist. Für jede entwickelte Alternativmethode muss zunächst durch eine so genannte Validierung belegt werden, dass sie dem Tierversuch gleichwertig ist. Im Anschluss müssen diese Daten den Behörden vorgelegt werden, die die Alternativmethode anerkennen müssen. Erst dann darf eine Alternativmethode routinemäßig angewandt werden.
Die Kosmetik-Industrie beteiligt sich seit vielen Jahren mit zweistelligen Millionenbeträgen an der Entwicklung von Alternativmethoden und gilt seit Jahrzehnten als Vorreiter in diesem Bereich. Erfolge lassen sich aber nur bedingt vorhersehen. Wissenschaftliche Alternativmethoden benötigen sehr viel Zeit, Forschung und wissenschaftliche Kreativität. Daher sind Investitionen zwar wichtig, aber nur ein Faktor von vielen anderen.
Die Entwicklung von Alternativmethoden wird auch von der "European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing" (EPAA) verfolgt, an der die deutsche Kosmetik-Industrie über den europäischen Dachverband Cosmetics Europe aktiv beteiligt ist. Die im November 2005 von der EU-Kommission gemeinsam mit Unternehmen aus sieben Industriebereichen gegründete „Europäische Partnerschaft zur Förderung alternativer Ansätze zu Tierversuchen“ bezieht auch weitere wichtige Stakeholder, wie zum Beispiel Tierschutzorganisationen, in ihre Aktivitäten mit ein.
Die Zahl der Tierversuche wurde durch die Entwicklung und Anerkennung von Alternativmethoden reduziert, z. B. bei der Hautpenetration in den letzten Jahren auf Null. Weitere intensive Anstrengungen folgen, um letztlich sämtliche Tests durch Alternativmethoden ersetzen zu können. So wird die Entwicklung von Alternativmethoden von der "European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing" (EPAA) verfolgt, an der die deutsche Kosmetik-Industrie über den europäischen Dachverband Cosmetics Europe aktiv beteiligt ist. Der Anteil der Tiere an allen Tierversuchen in Europa, die für Inhaltsstoffe für kosmetische Produkte eingesetzt wurden, ist so schon vor Inkrafttreten des Verbots im Jahr 2009 auf 0,0125 % gesunken.
Vor allem für die Sicherheitsprüfungen, die komplexe Stoffwechselvorgänge beinhalten, wie die mögliche Krebs erzeugende Wirkung von Stoffen, chronische Toxizität, Reproduktionstoxizität und Sensibilisierung, gibt es noch keine ausreichend aussagekräftigen Alternativmethoden. Teilweise sind mögliche Methoden allerdings schon in der Validierungsphase, sprich Bewertungsphase.
Wie lange es noch dauern wird, bis es für alle Sicherheitsaspekte Alternativmethoden gibt, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Während es für Bereiche wie die Augenreizung oder Sensibilisierung absehbar ist, dass es in naher Zukunft anerkannte Alternativmethoden geben wird, ist dies bei der möglichen Krebs erzeugenden Wirkung von Stoffen noch nicht der Fall.