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Informatives
Statement zur Interpretation des TPO-Verbots in kosmetischen Mitteln durch die EU-Kommission
Einsatz von Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TPO) in Kosmetik für die gewerbliche Anwendung
Die Vermarktung von kosmetischen Mitteln, die Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TPO) enthalten, ist seit dem 1. September 2025 verboten. Dieser Stoff war zuvor im Kosmetikrecht für den Einsatz in kosmetischen Nagelmodelliermitteln explizit zugelassen und vom SCCS, dem wissenschaftlichen Beratergremium der Europäischen Kommission, als sicher für diesen Einsatzzweck bewertet. TPO wirkt als Photoinitiator in künstlichen Nagelsystemen und konnte in Produkten für die professionelle Anwendung eingesetzt werden. TPO wurde nun gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B eingestuft und daher aufgrund einer formellen Verknüpfung dieser beiden Rechtsbereiche durch die 7. CMR-Omnibus-Verordnung (EU) 2025/877 in Anhang II (verbotene Stoffe) der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen.
Das Verbot führt zu Unsicherheiten, ob professionelle Anwender bereits erworbene Produkte, die diesen Stoff enthalten, weiterhin verwenden dürfen. Ein auf der Website der EU-Kommission veröffentlichter Fragen- und Antwortkatalog soll Unternehmen und Überwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten klare, einheitliche und sachliche Leitlinien zur Umsetzung des TPO-Verbots geben. Laut diesem Katalog umfasse die seit dem 1. September 2025 untersagte „Bereitstellung auf dem Markt“ nicht nur die Abgabe, sondern auch die bloße professionelle Anwendung. Demnach sei die gewerbliche Verwendung von TPO-haltigen Produkten – z. B. in Nagelstudios – nach dem Stichtag nicht mehr zulässig.
Diese Interpretation ist allerdings nicht rechtlich bindend und aus Sicht des IKW nicht explizit durch die EG-Kosmetik-Verordnung gedeckt. Die untersagte weitere „Bereitstellung“ TPO-haltiger Produkte setzt eine „Abgabe“ voraus, die stets eine Übertragung des Eigentums, des Besitzes oder sonstiger Rechte verlangt. Die Nutzung eines Produkts im Rahmen einer Dienstleistung ist jedoch eine Endnutzung und keine Marktbereitstellung. Wie private Verbraucher zählen auch professionelle Anwender zu den Endverbrauchern, denen keine Verpflichtungen zum Aufbrauch bzw. zur Entsorgung bereits erworbener Produkte auferlegt werden.
Kosmetische Nagelmodelliermittel mit TPO können daher nach Auffassung vieler Marktteilnehmer und auch des IKW weiterhin durch Anwendung im professionellen Umfeld (Nagelstudio) aufgebraucht werden. Die Sicherheit dieser Produkte wurde zuvor auch vor dem Hintergrund potenzieller fortpflanzungsgefährdender Eigenschaften vom SCCS bestätigt.
Der IKW und Cosmetics Europe stehen in Kontakt mit den zuständigen Behörden und setzen sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine Anerkennung dieser Interpretation ein.










