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Informatives/Sicherheit & Wirksamkeit

Sonnenschutzmittel als Quelle von MnHexP in Urinproben nicht bestätigt

Sonnenschutzmittel sind wichtig. Sie schützen die Haut vor den gefährlichen Strahlen der Sonne und beugen vorzeitiger Hautalterung oder Hauterkrankungen wie Hautkrebs vor. Insbesondere die Haut von Kindern und Kleinkindern ist durch UV-Strahlung gefährdet, da ihre Haut noch viel dünner ist als die von Erwachsenen. Sie benötigen daher einen besonders intensiven Sonnenschutz.

Verbraucherinnen und Verbraucher können Sonnenschutzmittel bedenkenlos anwenden. Da die Produkte direkt auf der Haut angewendet werden, müssen sie besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Diese Anforderungen betreffen nicht nur das kosmetische Produkt und die Art seiner Anwendung, sondern auch alle Inhaltsstoffe. Dies gewährleistet eine strenge Gesetzgebung, die für alle kosmetischen Produkte innerhalb der EU gilt.

Mehrere Medien berichten darüber, dass in zahlreichen Urinproben ein gesundheitsschädlicher Stoff gefunden wurde. Hierbei handelt es sich um ein Abbauprodukt eines Phthalats, eines sogenannten Weichmachers, der als gesundheitsschädlich eingestuft ist. Als Ausgangsstoff für das Abbauprodukt (MnHexP) wird Di-n-hexylphthalat (DnHexP) angenommen. Eine Expertin des Umweltbundesamtes wird in den Beiträgen mit der Vermutung zitiert, dass Sonnenschutzmittel die Quelle für den in den Proben gefundenen Stoff sein könnten. Wissenschaftliche Belege für diese Aussagen legt das Umweltbundesamt hierfür nicht vor. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt in seiner Mitteilung "MnHexP in Urinproben: Bewertung des gesundheitlichen Risikos", dass derzeit keine belastbaren Informationen vorliegen, dass kosmetische Mittel, die UV-Filter enthalten, in relevanten Größenordnungen mit Stoffen verunreinigt sind, die zur Bildung von MnHexP führen könnten. Der Weichmacher Di-n-hexylphthalat ist gemäß den gesetzlichen Regelungen in Kosmetik verboten. Dieser Stoff könnte allenfalls als Verunreinigung von Ausgangsstoffen in solche Produkte eingetragen werden. Nach Aussagen des BfR sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Verwendung von verunreinigten Mitteln sehr unwahrscheinlich. Der IKW und die Kosmetikhersteller können daher den vom Umweltbundesamt hergestellten Zusammenhang zwischen Sonnenschutzmitteln und dem in den Urinproben gefundenen Stoff nicht nachvollziehen.

Bisher gibt es keine behördlich festgelegten Grenzwerte oder Richtwerte für MnHexP oder den möglichen Ausgangsstoff DnHexP. Das BfR hat daher im Rahmen der Risikobewertung weitere Studien zu DnHexP ausgewertet und daraus einen Wert für die vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für den Menschen abgeleitet. Dieser vorläufige TDI beträgt 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (µg/kg KG/d). Vor diesem Hintergrund wurden die in den Urinproben nachgewiesenen Gehalte an MnHexP neu bewertet. Das BfR kommt zu dem Ergebnis, dass bei den betroffenen Personen der vorläufige TDI nur zu einem sehr geringen Teil ausgeschöpft wird. Unerwünschte gesundheitliche Wirkungen sind in diesen Fällen demnach sehr unwahrscheinlich.

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