Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Informatives/Inhaltsstoffe /Sicherheit & Wirksamkeit

Sichere Anwendung von Haarkosmetika im Friseursalon

Waschen, Stylen, Haare färben – so unterschiedlich wie die Kundenwünsche sind auch die Produkte und die darin enthaltenen Inhaltsstoffe, mit denen Friseure und Friseurinnen jeden Tag zu tun haben. Da sie während ihrer Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum mit den Stoffen in Kontakt kommen können, muss sichergestellt sein, dass die Produkte gesundheitlich unbedenklich sind. Die in den Salons verwendeten Haarkosmetika und ihre Anwendung unterliegen daher einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die dafür sorgen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Salons gut geschützt sind.

Sicherheitsbewertungen der Produkte

Die EG-Kosmetik-Verordnung schreibt vor, dass für jedes kosmetische Produkt eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden muss, die belegt, dass das Produkt für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist. Hierbei wird auch bewertet, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet wird. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produkts. Das bedeutet, dass der beruflich bedingt intensivere Kontakt der Beschäftigten im Salon bereits bei der Sicherheitsbewertung professioneller Haarprodukte berücksichtigt wurde. Um die Produkte sicher anzuwenden, ist nicht zuletzt auch die genaue Beachtung der Anwendungshinweise unerlässlich.

Gesundheitsschutz im Friseursalon

Darüber hinaus gibt es noch weitere Regelungen und Präventionsmaßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten in den Salons zu schützen. Denn durch den häufigen Umgang mit Wasser kann beispielsweise die Hautschutzbarriere geschwächt werden. Kommt die Haut dann mit kosmetischen Produkten in Kontakt, kann dies in seltenen Fällen Stoffe zu Hautreizungen oder allergischen Reaktionen führen. Da allergische Reaktionen grundsätzlich durch fast jeden Inhaltsstoff verursacht werden können, schreibt die TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 530 für das Friseurhandhandwerk unter anderem vor, bei bestimmten Tätigkeiten, wie Haare waschen oder Haare färben, Schutzhandschuhe zu tragen.

Eine weitere wirksame Maßnahme zum vorbeugenden Gesundheitsschutz im Friseurhandwerk besteht darin, Tätigkeiten an einem Nassarbeitsplatz im Wechsel mit Trockenarbeiten stattfinden zu lassen, um die Haut nicht zu sehr zu strapazieren. So kann eine zu einseitige Belastung vermieden werden. Eine regelmäßige Anwendung von Hautschutz- und Pflegecremes sorgt ebenfalls für einen guten Hautzustand.

Möchten Sie noch mehr wissen?

Dann besuchen Sie unser Extranet!