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Informatives/Sicherheit & Wirksamkeit

Safety Gate Report 2023

Die Sicherheit der Verbraucher hat für die Kosmetikindustrie oberste Priorität. Eine strenge Gesetzgebung gewährleistet, dass kosmetische Produkte für Anwenderinnen und Anwender sicher sind.

Das "Safety Gate" der Europäischen Kommission ist das Schnellwarnsystem der EU für Non-Food-Produkte. Es ermöglicht den EU-Marktüberwachungsbehörden, unsichere und nicht der Gesetzgebung entsprechende Produkte zu melden. Das schließt auch solche Produkte ein, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Auf diese Weise werden Informationen über Gegenmaßnahmen schnell an die für die Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden in den Ländern des Binnenmarktes weitergeleitet.

Laut dem Safety Gate Report für das Jahr 2023 gab es in diesem Jahr 3412 bestätigte (validierte) Warnmeldungen. 2022 waren es 2117 validierte Warnmeldungen. Das entspricht einem Plus von mehr als 60 Prozent. Mit der Gesamtzahl der Warnmeldungen nahm auch die Zahl der Warnmeldungen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln zu. Sie wird auf 32 Prozent aller gemeldeten Produkte geschätzt.

Der erhebliche Anstieg der Zahl der Warnmeldungen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln ist auf die Änderung der Rechtsvorschriften für den Stoff BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL (BMHCA), auch bekannt als Lilial, zurückzuführen. Die meisten der gemeldeten Kosmetika enthielten diese Substanz. Die Verwendung von BMHCA in kosmetischen Produkten ist seit dem 1. März 2022 verboten.

Entgegen der üblichen Praxis in der EU-Kosmetik-Gesetzgebung wurde das Verbot ohne eine Übergangsfrist für den Abverkauf bereits im Handel befindlicher Produkte verkündet. So könnten auch nach der Veröffentlichung des Verbots noch Produkte im Handel gewesen sein, die Lilial enthielten, obwohl die Kosmetikfirmen ihre Produktformulierungen größtenteils schon lange Zeit vorher der neuen Gesetzgebung angepasst hatten.

Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), der unabhängige wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der EU, hat Lilial zuletzt 2019 einer Risikobewertung unterzogen und die Sicherheit des Stoffs als Parfuminhaltsstoff in den in kosmetischen Mitteln verwendeten Konzentrationen bestätigt. Da Lilial im Chemikalienrecht jedoch neu eingestuft wurde, darf der Stoff nach EU-Kosmetikrecht ab 1. März 2022 aus formalen Gründen nicht mehr in kosmetischen Mitteln verwendet werden – auch wenn kosmetische Produkte, die Lilial enthalten, keinerlei gesundheitliches Risiko für die Verbraucher darstellen.

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