Unser Wissen über Schönheitspflege
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Informatives/Nachhaltigkeit /Verpackung
Füll- und Restmenge in Kosmetikverpackungen
Verpackung und Füllmenge von Kosmetika
Die Kosmetikhersteller bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Produkte in Verpackungen an, die ansprechend sind und das Produkt schützen. Dabei achten sie auf eine einfache Entnahmemöglichkeit des Produkts und berücksichtigen Verbrauchergewohnheiten sowie -vorlieben in der jeweiligen Produktkategorie. Verpackungen dienen bei kosmetischen Mitteln dementsprechend nicht nur als äußere Hülle für den sicheren Transport. Sie haben auch den Zweck, die Funktionsfähigkeit des Inhalts, seine Haltbarkeit, die gewünschten Anwendungseigenschaften sowie die sichere und bequeme Dosierung der Produkte sicherzustellen.
Hierbei sind die Kosmetikunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Verpackungen so zu gestalten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die tatsächlich enthaltene Produktmenge getäuscht werden. Maßgeblich ist hierbei der visuelle Gesamteindruck der Verpackung. Dieser soll eine angemessene Vorstellung über die enthaltene Produktmenge schaffen und keine unzutreffenden Erwartungen hervorrufen. Die Hersteller haben hierfür eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Neben der Nennung der Produktmenge können beispielsweise klare und leicht erkennbare Abbildungen oder schematische Darstellungen der tatsächlichen Größe des Innenbehältnisses auf der Umverpackung dazu beitragen, dass keine Irreführung entsteht.
Restmengen in Kosmetikverpackungen
Kosmetikprodukte erfordern je nach Konsistenz und Angebotsform bestimmte Verpackungsformen. So werden einige Produkte überwiegend als Spray angeboten, wie z. B. Haarspray. Andere sind als Gel (Haargel) erhältlich oder in From eines Stifts (Lippenstift). Zum anderen möchten die Kosmetikhersteller unterschiedlichen Verbrauchervorlieben entsprechen, indem sie beispielsweise bei Cremes Tiegel oder Tuben einsetzen. Je nach Verpackungsart und Werkstoffen kann die Restentleerbarkeit dabei technisch bedingt unterschiedlich sein. Während offene Verpackungen wie Tiegel bis auf den letzten Rest geleert werden können, sind bei geschlossenen Verpackungen, wie beispielsweise Tuben, Spendern oder sogenannten Kopfstand-Verpackungen kleinere Restmengen unvermeidlich.
Überkopfstellen oder sorgfältiges Ausstreichen können dazu beitragen, diese Restmengen so gering wie möglich zu halten. Die Hersteller sind zudem gesetzlich verpflichtet, dass die Mengenangabe auf den Packmitteln der tatsächlichen Entnahmemenge der Produkte entspricht. Die Verbraucher bekommen daher die Menge an Produkt, die über die Füllmenge angegeben ist.










