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Rechtzeitig zur Urlaubszeit: Hersteller von Haarfarben warnen vor Henna-Tattoos

In vielen südlichen Urlaubsregionen werden den Urlaubern gemalte Henna-Tattoos angeboten. Diesen wird meist der Farbstoff Para-Phenylendiamin (PPD) zugefügt, um eine längere Haltbarkeit zu garantieren.

In der Europäischen Union sind beide Stoffe, Henna und Para-Phenylendiamin, nicht zur Färbung der Haut zugelassen. Para-Phenylendiamin ist ausschließlich zum Färben der Haare zugelassen und wird in Oxidationshaarfärbemitteln eingesetzt. In seltenen Fällen hat sich der Farbstoff als Allergen erwiesen. In der Regel ist nicht erkennbar, ob Para-Phenylendiamin in dem angebotenen Henna-Tattoo enthalten ist. Daher ist es besser, alle Henna-Tattoo-Produkte grundsätzlich zu meiden.

Mit einem Henna-Tattoo kann sich der*in Verbraucher*in sensibilisieren und später beim Haare färben eine allergische Reaktion zeigen. Dies kann unter anderem dazu führen, dass der*die Verbraucher*in auf eine Färbung der Haare für immer verzichten muss.

Verbraucher*innen, die Anlass zu der Sorge haben, auf Haarfarben allergisch zu reagieren, bieten die Hersteller telefonische Beratung an. Die Service-Nummern sind auf den Packungen angegeben. In Zweifelsfällen sollten Verbraucher*innen einen Hautarzt konsultieren.

Auch der Ärzteverband Deutscher Allergologen rät zu großer Vorsicht bei Henna-Tätowierungen durch Straßen- und Strandkünstler in südlichen Urlaubsländern. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der ADK (Arbeitsgemeinschaft ästhetische Dermatologie und Kosmetologie e. V.)

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