Unser Wissen über Schönheitspflege

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Recht & Technik/Hersteller /IKW-Leitfäden

Kosmetische Mittel für Babys und Kleinkinder

Kosmetische Mittel werden in der Europäischen Union durch die EG-Kosmetik-Verordnung und in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) sowie die Kosmetik-Verordnung geregelt. Diese gesetzlichen Vorschriften beinhalten bereits eine Vielzahl von Anforderungen, die speziell auch die Sicherheit derjenigen kosmetischen Mittel gewährleisten sollen, die für Babys und Kleinkinder bestimmt sind. Hierzu zählen z. B. spezielle Stoffregelungen (Verwendungsverbote und -einschränkungen) sowie Anwendungs- und Warnhinweise. Für kosmetische Mittel, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind, muss eine spezifische Bewertung in Bezug auf die Sicherheit der Produkte für diese Zielgruppe durchgeführt werden.

Die besondere Verantwortung der Kosmetikindustrie gegenüber dieser Zielgruppe spiegelt sich aber auch in einer Reihe zusätzlicher freiwilliger Maßnahmen wider, die die Entwicklung und die Herstellung der Produkte bis hin zur abschließenden Verträglichkeitsprüfung begleiten.

Eine Arbeitsgruppe des IKW hat Kriterien und Anforderungen für die Herstellung kosmetischer Mittel, die speziell für Babys und Kleinkinder bestimmt sind, zusammengestellt. Diesen Kriterienkatalog können Sie hier als pdf-Datei abrufen.

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