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Recht & Technik/Hersteller

Kosmetikprodukte und TTIP

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), über das Vertreter der EU und der USA aktuell verhandeln, betrifft auch die Kosmetikindustrie in vielen Bereichen. Grundsätzlich begrüßt die deutsche Kosmetikindustrie den Abbau von Handelshemmnissen, sieht aber mit Blick auf TTIP noch deutlichen Klärungsbedarf. So existieren auf beiden Verhandlungsseiten einige unterschiedliche Vorschriften und Standards, die im Zuge des Abkommens angeglichen werden müssen.

Als global tätige Industrie ist die Kosmetikindustrie in Deutschland an einer internationalen Harmonisierung der Vorschriften und Standards für kosmetische Produkte interessiert, auch im Rahmen von TTIP. Sie setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass hohe Qualitäts- und Produktsicherheitsstandards weiterhin Bestand haben.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kosmetik in der EU und in den USA weichen in manchen Punkten voneinander ab. Beispielsweise sind kosmetische Mittel nach US-amerikanischem Recht anders definiert als in der Europäischen Union. So gelten manche Produkte in der EU als Kosmetika, in den USA aber als pharmazeutische Produkte. Umgekehrt ist die Kosmetikverordnung der EU (Verordnung Nr. 1223/2009) in Bezug auf den Einsatz bestimmter kosmetischer Inhaltsstoffe expliziter. Hier besteht Angleichungsbedarf.

Abweichungen bestehen zudem bei der Kennzeichnung von kosmetischen Produkten. Auch hier wird eine Harmonisierung angestrebt, um den Verbraucher umfassend und seinem Bedarf entsprechend zu informieren.

Grundlegendes Ziel muss sein, das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität und Sicherheit von Kosmetika zu stärken, in der EU und in den USA.

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