Unser Wissen über Schönheitspflege

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Inhaltsstoffe

Kosmetika und hormonähnliche Wirkung

Sonnenschutz, Deo, Shampoo & Co. sind gesundheitlich unbedenklich.

Die in Deutschland vertriebenen kosmetischen Produkte sind sicher und verträglich. Verbraucher können Sonnenschutzmittel, Deos oder Shampoo ohne gesundheitliche Bedenken anwenden. Dies gewährleisten strenge gesetzliche Regelungen auf Basis der europäischen Kosmetik-Verordnung und sorgfältige Sicherheitsbewertungen der Hersteller. Behörden führen hierzu regelmäßig Überprüfungen durch, die durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert werden (ausführliche Informationen dazu finden Sie hier).

Eine Reihe von Onlineplattformen und deren Apps, die vorgeben, seriöse Produktinformationen für Verbraucher zur Verfügung zu stellen, können aus vielerlei Hinsicht nicht als Einkaufsratgeber dienen. In vielen Fällen basieren die Daten nicht auf einer gesicherten wissenschaftlichen Grundlage, sind veraltet und werden als fragwürdig angesehen (lesen Sie hierzu auch diesen Beitrag, taz, 24.08.2016). 

Dies gilt auch im Hinblick auf die Bewertung einer hormonähnlichen Wirkung von Stoffen durch diese Apps. Neue anerkannte Hinweise zur hormonähnlichen Wirkung von Stoffen, wie sie von einzelnen Organisationen und in einigen Medienberichten immer wieder (als Beleg einer angeblichen gesundheitsschädlichen Wirkung) angeführt werden, liegen nicht vor. So sind auch die Auswahlkriterien des BUND für seine ToxFox-Kampagne als Orientierungshilfe für die Verbraucher ungeeignet und führen daher zu einer ungerechtfertigten Verunsicherung. Dies bedauern wir sehr, denn der vermittelte Eindruck ist unzutreffend. Eine Vielzahl anerkannter wissenschaftlicher Studien und auch die Aufsichtsbehörden bestätigen die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der betreffenden Inhaltsstoffe. Experten vom Krebsinformationsdienst des dkfz (Deutsches Krebsforschungszentrum) sehen keinen Beleg für eine gesundheitsschädigende hormonähnliche Wirkung. Für unsere Mitgliedsunternehmen haben sichere Produktanwendung und die Gesundheit der Verbraucher höchsten Stellenwert.

Die Liste, die der BUND als Basis genommen hat, ist eine ältere so genannte „Verdachtsstoffliste“ der EU-Behörden. Die Autoren beschreiben den Zweck der Liste wie folgt: „The priority list of substances for further evaluation of their role in endocrine disruption” („Prioritätenliste von Substanzen, die in Bezug auf ihre Eigenschaften als endokrine Disruptoren weitergehend bewertet werden sollen”). Daraus geht eindeutig hervor, dass für eine Einstufung als endokriner, also mit Hormonen vergleichbarer Stoff eine Einzelbewertung jedes Stoffes durchgeführt werden muss. Die relevanten Inhaltsstoffe, die in der BUND-Aktion negativ bewertet werden, sind vom wissenschaftlichen Beratergremium der Europäischen Kommission bereits bewertet und in der Anwendung in kosmetischen Mitteln für sicher befunden und somit nicht „nachweislich gefährlich“.

Diese Stoffe haben eine sehr schwache Wirkung. Ein tatsächlicher Einfluss auf den Hormonhaushalt im menschlichen Körper ist in keinem Fall nachgewiesen. Auch der Toxikologe Prof. Gilbert Schönfelder sieht die pauschalen Bewertungen des BUND in einem Interview mit ZEIT ONLINE kritisch: „...der Name eines Stoffes ist noch keine Risikobewertung. Dazu bräuchten Sie Angaben zur Menge, die in dem Produkt enthalten ist, und müssten wissen, ob diese Menge des jeweiligen Stoffes schon gesundheitsschädlich ist.”

Hinzu kommt, dass es in der Natur viele Stoffe gibt, die eine Ähnlichkeit mit menschlichen Hormonen aufweisen, wie z. B. bestimmte Stoffe in Soja, Milch, Eiern etc. Darauf weist auch der Toxikologe des Bundesinstituts für Risikobewertung, Prof. Thomas Platzek hin, z. B. in einem Zeitungsinterview mit dem Kölner Stadtanzeiger.

Weiterführende externe Links:

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu endokrinen Disruptoren

Verband der Chemischen Industrie (VCI): Endokrine Wirkung

 

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