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Kennzeichnung von Duftstoffen in Kosmetik

Seit dem 16. August 2023 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung von Duftstoffen in kosmetischen Produkten (Verordnung (EU) 2023/1545). Die Kennzeichnung bestimmter Parfuminhaltsstoffe in Kosmetika ist für die Hersteller verpflichtend, wenn ihre Konzentration in einem Produkt über festgelegten Schwellenwerten liegt. Diese Schwellenwerte können hierbei für Kosmetikprodukte unterschiedlich sein und hängen davon ab, ob es sich um ein Produkt handelt, das wie eine Körpercreme auf der Haut verbleibt oder abgewaschen wird, wie ein Shampoo. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch, wenn die Substanzen Bestandteile eines Parfüms, eines Aromas oder eines komplexen Inhaltsstoffs – beispielsweise eines Naturstoffgemischs – sind. Bisher mussten 24 Parfuminhaltsstoffe in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Mit der neuen Verordnung wird diese Liste auf über 80 Stoffe erweitert.

Diese Duftstoffallergene im Sinne der neuen Verordnung sind Duftstoffe, auf die sensibilisierte Personen mit einer Allergie reagieren können. Ziel der Kennzeichnung ist es, dass sich Allergiker darüber informieren können, ob ein Duftstoff in einem kosmetischen Produkt enthalten ist, auf den sie allergisch reagieren. So können die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher das jeweilige Produkt meiden und ein alternatives Produkt auswählen. Noch schneller geht das mit der COSMILE-Europe-App. Die App informiert mit Hilfe einer Scan-Funktion schnell und unkompliziert über alle Inhaltsstoffe in einem Kosmetikprodukt.

Die Erweiterung der Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe auf über 80 Stoffe kann die Hersteller vor neue Herausforderungen stellen, nicht zuletzt auf Grund des gesteigerten Platzbedarfs auf den Etiketten. Auch bestanden bislang teilweise noch keine einheitlichen Bezeichnungen, um eine weltweit kompatible Kennzeichnung sicherzustellen. Der Dachverband der Europäischen Kosmetikindustrie, Cosmetics Europe, hat daher einen Leitfaden für Kosmetikhersteller entwickelt, der den Unternehmen dabei hilft, die Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffallergene richtig zu interpretieren und umzusetzen. Für die neuen Beschränkungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen. Bis zum 31. Juli 2028 können Produkte, die den neuen Kennzeichnungsanforderungen noch nicht entsprechen, am Markt verbleiben.

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