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Kennzeichnung von Duftstoffen in Kosmetik

Seit dem 16. August 2023 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung von Duftstoffen in kosmetischen Produkten (Verordnung (EU) 2023/1545). Die Kennzeichnung bestimmter Parfuminhaltsstoffe in Kosmetika ist für die Hersteller verpflichtend, wenn die Konzentration dieser Duftstoffe in einem Produkt über festgelegten Schwellenwerten liegt. Oberhalb dieser Schwellenwerte könnten sie bei bereits sensibilisierten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine allergische Reaktion auslösen. Je nach Produktkategorie können diese Schwellenwerte hierbei unterschiedlich sein. Sie hängen davon ab, ob es sich um ein Produkt handelt, das wie eine Bodylotion auf der Haut verbleibt oder ob es wieder abgewaschen wird, wie beispielsweise ein Shampoo. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch, wenn die betreffenden Substanzen Bestandteile eines Parfüms, eines Aromas oder eines komplexen Inhaltsstoffs sind, wie es beispielsweise bei Naturstoffgemischen (wie ätherischen Ölen) der Fall ist. Bisher mussten 24 Parfuminhaltsstoffe in der Liste der Bestandteile separat aufgeführt werden. Mit der neuen Verordnung wird diese Liste auf über 80 Stoffe erweitert.
 

Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Änderung der Kosmetik-Verordnung basiert auf einer Empfehlung des unabhängigen wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety). Die Duftstoffe, die das SCCS zur Kennzeichnung vorgeschlagen hat, haben nachweislich bei Menschen bereits Kontaktallergien ausgelöst. Ziel der Kennzeichnung ist es daher, dass sich Allergiker und Allergikerinnen darüber informieren können, ob ein Duftstoff in einem kosmetischen Produkt enthalten ist, auf den sie allergisch reagieren. So können die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher das jeweilige Produkt meiden und ein alternatives Produkt auswählen. Noch schneller geht das mit der COSMILE-Europe-App. Die App informiert mit Hilfe einer Scan-Funktion schnell und unkompliziert über alle Inhaltsstoffe in einem Kosmetikprodukt, die in der sogenannten INCI-Deklaration (INCI: International Nomenclature Cosmetic Ingredients) auf jedem Produkt aufgeführt sind.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Erhöhung der Anzahl der zu deklarierenden Duftstoffe kein Hinweis darauf ist, dass die Kosmetikhersteller mehr Allergene in ihren Produkten verwenden. Es ist vielmehr die Folge davon, dass eine größere Zahl an Duftstoffen ab einer festgelegten Konzentrationen angezeigt werden muss.

Für die neue Regelung ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Bis zum 31. Juli 2028 können Produkte, die den neuen Kennzeichnungsanforderungen noch nicht entsprechen, am Markt verbleiben. Bis zu diesem Zeitpunkt profitieren Allergikerinnen und Allergiker noch nicht voll umfänglich von der neuen Kennzeichnungspflicht, da sie nicht sicher sein können, ob einer der nun zu deklarierenden Duftstoffe in dem Kosmetikprodukt enthalten ist oder nicht. Hinzu kommt, dass noch nicht zu allen der neu gelisteten Duftstoffe Testzubereitungen beim Allergologen zur Verfügung stehen. Personen mit einer Kontaktallergie können daher unter Umständen gar nicht wissen, dass sie auf einen dieser Stoffe allergisch reagieren.
 

Auswirkungen für die Hersteller

Die Erweiterung der Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe auf über 80 Stoffe kann die Hersteller vor neue Herausforderungen stellen, nicht zuletzt auf Grund des gesteigerten Platzbedarfs auf den Etiketten. Der Dachverband der Europäischen Kosmetikindustrie, Cosmetics Europe, hat daher einen Leitfaden für Kosmetikhersteller entwickelt, der den Unternehmen dabei hilft, die Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffallergene richtig zu interpretieren und umzusetzen.

Lesen Sie dazu auch ein Experteninterview auf www.haut.de.

Hier geht es zum Video "Kennzeichnung von Duftstoffen in Kosmetik", das die wesentlichen Fakten noch einmal anschaulich zusammenfasst.

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