Unser Wissen über Schönheitspflege
Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.
Sicherheit & Wirksamkeit/Hersteller
Kennzeichnung kosmetischer Mittel
Die Hersteller kosmetischer Mittel sind gesetzlich verpflichtet, die Inhaltsstoffe in der Reihenfolge absteigender Konzentration mit ihrer EU-weit einheitlichen, so genannten INCI-Bezeichnung zu kennzeichnen. Eine vom IKW herausgegebene Broschüre erläutert diese INCI-Bezeichnungen. Die Broschüre ist hier einsehbar bzw. herunterladbar. Anhand der INCI-Kennzeichnung kann ein Allergiker feststellen, ob ein Stoff, auf den er allergisch reagiert, im Produkt enthalten ist. Somit kann er Produkte meiden, die diesen Stoff enthalten.
Für Verbraucher stellt das webportal www.haut.de eine komplette Datenbank zu allen Inhaltsstoffen (INCI-Bezeichnungen), die in kosmetischen Produkten anzutreffen sind, zur Verfügung: http://www.haut.de/inhaltsstoffe-inci/
Das Zeichen der Hand im offenen Buch weist den Verbraucher darauf hin, dass entweder auf der Faltschachtel oder auf einem Beipackzettel weitergehende Anwendungshinweise aufgeführt sind, die er vor der Anwendung des Produktes unbedingt lesen sollte. Das Zeichen kann auch verwendet werden, wenn beispielsweise die Inhaltsstoffliste oder eventuelle Warnhinweise anstatt auf Packung und Behältnis auf dem Beipackzettel angegeben sind.
Das Symbol des „offenen Cremetiegels“ gibt dem Verbraucher bei bestimmten Produkten einen Hinweis, wie lange er das Produkt nach dem Öffnen bei sachgerechter Anwendung und Lagerung verwenden kann. Üblicherweise wird in oder neben dem Symbol der Haltbarkeitszeitraum nach dem Öffnen in Monaten (Abkürzung „M“) angegeben. Die vom IKW erstellte Broschüre „Damit Sie lange Freude haben“ gibt Tipps zum richtigen Umgang und zur Aufbewahrung kosmetischer Mittel und erläutert das Symbol näher.