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Henna-Tattoos mit Folgen

Henna-Tattoos sind ein beliebtes Urlaubssouvenir aus südlichen Ländern. Bei manchen Urlaubern hält die Erinnerung jedoch länger als erwünscht: Nicht selten lösen die auf Straßen und an Stränden angebotenen Körperbemalungen allergische Reaktionen aus – manchmal erst viel später, beim Färben der Haare. Dies wird durch eine neue, breit angelegte Bevölkerungsstudie bestätigt.

In vielen südlichen Urlaubsregionen werden den Urlaubern gemalte Henna-Tattoos angeboten. Diesen wird meist der Farbstoff Para-Phenylendiamin (PPD) zugefügt, um eine längere Haltbarkeit oder eine Farbverstärkung zu erzielen. In der EU sind weder PPD noch Henna zum Färben der Haut zugelassen – nur zum Färben der Haare. Und das nicht ohne Grund: Bei Verbrauchern, die über die Haut einmal – zum Beispiel durch ein Urlaubstattoo – gegenüber PPD sensibilisiert wurden, kommt es später beim Färben der Haare immer wieder zu allergischen Reaktionen. Unabhängig von der akuten gesundheitlichen Beeinträchtigung ist die grundsätzliche Folge: Die Betroffenen müssen ganz auf das Färben ihrer Haare verzichten.

Eine aktuelle Studie von Diepgen et al. untermauert, dass eine allergische Reaktion auf PPD in Haarfarben weniger durch die Verwendung der Haarfarbe selbst, sondern vielmehr durch ein früheres Henna-Tattoo verursacht werden kann. Die Verwendung von Tätowierungen mit schwarzem Henna erwies sich als signifikanter Risikofaktor für eine Kontaktallergie auf PPD in Haarfarben. In Haarfarben selbst ist PPD mit einer so geringen Konzentration enthalten, dass eine Sensibilisierung kaum erfolgen kann. Wohl aber ist die Auslösung einer bereits bestehenden Sensibilisierung (eben durch ein Henna-Tattoo) möglich.

In der Regel ist nicht erkennbar, ob Para-Phenylendiamin in dem angebotenen Henna-Tattoo enthalten ist. Daher ist es besser, alle Henna-Tattoo-Produkte grundsätzlich zu meiden. Der Kompetenzpartner Schönheitspflege im IKW und der Ärzteverband Deutscher Allergologen raten daher schon seit vielen Jahren grundsätzlich von Henna-Tattoos ab. Verbrauchern, die Anlass zu der Sorge haben, auf Haarfarben allergisch zu reagieren, bieten die Hersteller telefonische Beratung an. Die Service-Nummern sind auf den Packungen angegeben. In Zweifelsfällen sollten Verbraucher einen Hautarzt konsultieren.

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