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Körperpflege/Haare /Recht & Technik

Haare färben bei Jugendlichen – Fragen und Antworten für Friseure

Darf der Friseur Jugendlichen unter 16 Jahren weiterhin die Haare färben?

Haarfärbemittel werden für die Bedürfnisse von Erwachsenen entwickelt. Obwohl es nicht verboten ist, empfiehlt der IKW in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, Jugendlichen unter 16 Jahren nicht die Haare zu färben. Eine Haftung bei später auftretenden Schäden kann nicht ausgeschlossen werden. Falls jedoch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte auf einer Koloration bestehen, kann diese durchgeführt werden.

Benötigt der Friseur eine Einverständniserklärung der Eltern, wenn sich ein Jugendlicher unter 16 Jahren im Salon die Haare färben lassen möchte?

Rechtlich ist der Friseur nicht verpflichtet, sich eine Einverständniserklärung vorlegen zu lassen. Dennoch empfiehlt der IKW, sich bestätigen zu lassen, dass die Eltern über das mögliche allergische Risiko informiert und damit einverstanden sind, dass ihr Kind sich die Haare färben lässt.

Ist es notwendig, dass der Friseur sich bei jugendlichen Kunden nach dem Alter erkundigt?

Im Zweifelsfall sollte er die Kunden nach ihrem Alter fragen.

Viele Auszubildende im Friseursalon sind jünger als 16 Jahre. Dürfen sie mit permanenten Haarfarben arbeiten?

Ja, das dürfen sie, solange sie dabei die Standardanweisungen für Arbeitssicherheit und Produkthandhabung beachten. Eine der wichtigsten Regeln lautet: Bei der Vorbereitung, während des Auftragens und Auswaschens der Haarfärbemittel unbedingt Handschuhe tragen!

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