Unser Wissen über Schönheitspflege

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Recht & Technik/Hersteller

EU-Portal zur Notifizierung von Kosmetika - CPNP

Seit Anfang 2012 ist das neue europäische Notifizierungsportal für kosmetische Mittel, das „Cosmetic Product Notification Portal“ (CPNP), freigeschaltet. CPNP soll die zentrale Erfassung von Kosmetika EU-weit erleichtern und harmonisieren. Vorgeschrieben ist die zentrale Notifizierung über CPNP seit dem 11. Juli 2013. Durch die Einführung von CPNP entfallen bisherige produktbezogene nationale Meldepflichten.

Nutzerhandbuch für Einsteiger

Zur Nutzung des CPNP muss sich jede verantwortliche Person zunächst über ECAS, einen Authentifizierungsdienst der EU-Kommission, registrieren. Detaillierte Erläuterungen zum Registrierungsvorgang sowie zur Nutzung des CPNP liefert ein von der EU-Kommission in allen Amtssprachen angebotenes umfangreiches Nutzerhandbuch. Dieses findet sich zusammen mit weiteren Informationen zu CPNP hier auf den Internetseiten der EU-Kommission.

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