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EU-Kommission und Kosmetikindustrie setzen einheitliche Regelung für Haarfarben um: Gesetzgeber treffen erste Entscheidungen

Kosmetische Produkte wie Haarfarben sind in der Europäischen Union strengen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, die in Deutschland im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und in der Kosmetik-Verordnung geregelt sind. Damit gehören sie zu den am besten kontrollierten und untersuchten Verbraucherprodukten.

Die in Haarfarben eingesetzten Stoffe unterliegen einer ständigen wissenschaftlichen Überwachung durch entsprechende Fachgremien nationaler und internationaler Behörden, um zu gewährleisten, dass dem Verbraucher nur sichere und in der Anwendung unbedenkliche Produkte auf dem Markt angeboten werden. Dies sichern nicht zuletzt auch die Anbieter von Haarfarben durch ihre intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und wissenschaftlichen Kontrollen ab. So garantieren ständige firmeninterne Bewertungen und freiwillige zusätzliche Studien zum Verbraucherschutz durch unabhängige Institute die Unbedenklichkeit und Sicherheit der Produkte.

Im Zuge der europäischen Integration kommt es jetzt zu einer umfassenden Harmonisierung des Kosmetikrechts hinsichtlich Haarfarben in Europa. In einer Gemeinschaftsleistung der Europäischen Kommission durch das von ihr eingesetzte und beauftragte „Scientific Committee on Consumer Products“ (SCCP), aller EU-Mitgliedstaaten, der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der gesamten Kosmetikindustrie werden alle Haarfarbstoffe einer umfassenden Neubetrachtung unterzogen.

Die Kosten für die damit verbundenen umfangreichen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten werden ausschließlich von der Kosmetikindustrie getragen.

Um die Harmonisierung des europäischen Kosmetikrechts zügig und praktikabel umsetzen zu können, haben sich die beteiligten Kreise darauf verständigt, nur für diejenigen Haarfarbstoffe die wissenschaftlichen Dokumentationen zu aktualisieren, die auch derzeit auf dem europäischen Markt eingesetzt werden. Alle Beteiligten haben sich auf einen Zeitplan geeinigt, in dem genau festgelegt ist, bis wann die Dokumentationen eingereicht werden sollten.

Auf eine Aktualisierung der Dossiers zu einer ganzen Reihe von Stoffen, die von der europäischen Kosmetikindustrie nicht eingesetzt werden oder zu keinem Zeitpunkt eingesetzt wurden, soll verzichtet werden. Nach der Harmonisierung des europäischen Kosmetikrechts wird eine Verwendung dieser Farbstoffe als Haarfarbstoffe in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt sein.

Im Rahmen einer Internet-Konsultation hatte die Europäische Kommission am 22.08.2005 eine Liste von 51 Haarfarben veröffentlicht, die in einem ersten Schritt verboten werden sollen, da zu diesen Stoffen im Rahmen der vorgesehenen Fristen keine Dossiers eingereicht wurden. Basierend auf dieser Konsultation hat die Kommission jetzt zunächst das Verbot von 22 Haarfarben beschlossen. Es handelt sich dabei um Stoffe, die in Deutschland schon seit längerem nicht mehr bzw. zu keiner Zeit verwendet wurden. Weitere Verbote sind für das Ende des Jahres vorgesehen.

Die europäische Kosmetikindustrie unterstützt, fördert und finanziert die Harmonisierung des Kosmetikrechts nachdrücklich, da durch das neue, einheitliche Zulassungsverfahren und durch die Konzentration auf bewährte Inhaltsstoffe die Leistung und die Sicherheit ihrer Produkte gleichermaßen gewährleistet bleiben.

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