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Recht & Technik/Hersteller /IKW-Leitfäden

Erstellung und Pflege der Produktinformationsdatei

Die Anforderungen an Hersteller und Importeure von kosmetischen Mitteln zur Bereithaltung von Produktinformationen wurden zum ersten Mal in der 6. Änderung der Kosmetik-Richtlinie (Richtlinie 93/35/EWG) eingeführt. Die 7. Änderungs-Richtlinie (Richtlinie 2003/15/EG) führte weitere Anforderungen ein in Bezug auf

- die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel für Kinder sowie von Produkten für die externe Intimpflege,

- Daten zu Tierversuchen und

- Informationen über die Produktzusammensetzung und unerwünschte Wirkungen, die der Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen sind.

Die EG-Kosmetik-Verordnung schließlich führt zum ersten Mal die Formulierung "Produktinformationsdatei" (PID) in Artikel 11 ein:

[…] Wenn ein kosmetisches Mittel in Verkehr gebracht wird, führt die verantwortliche Person darüber eine Produktinformationsdatei. Die Produktinformationsdatei wird während eines Zeitraums von 10 Jahren nach dem Zeitpunkt aufbewahrt, zu dem die letzte Charge des kosmetischen Mittels in Verkehr gebracht wurde. […]

Das Konzept und die allgemeinen Inhalte der Produktinformationen werden beibehalten, genauso wie die öffentliche Verfügbarkeit bestimmter Informationen. Die wichtigste Änderung ist die Umstrukturierung einiger Informationen, einschließlich der Sicherheitsbewertung, in einem Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel, wie in Anlage I der Verordnung dargelegt. Im Sicherheitsbericht werden alle sicherheitsrelevanten Produktinformationen zusammengefasst. Er besteht aus den Sicherheitsinformationen über kosmetische Mittel (Teil A) und der Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel (Teil B).

Die hier in einer deutschen Übersetzung des IKW vorliegenden Leitlinien wurden von Colipa (seit 2012: Cosmetics Europe) erstellt, um die Einhaltung der Anforderungen zur Erstellung der PID durch die Industrie zu erleichtern. Es wendet sich an alle Unternehmen, die kosmetische Mittel innerhalb der EU herstellen und alle Unternehmen, die kosmetische Mittel von außerhalb der EU einführen. Dieses Dokument bietet eine kompetente und pragmatische Hilfestellung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

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