Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Informatives/Inhaltsstoffe /IKW-Leitfäden

Empfehlung für freiwilligen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS als Kosmetikinhaltsstoffe

Cosmetics Europe, der Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie, empfiehlt allen Kosmetikherstellern auf dem Markt der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie dem Markt des Vereinigten Königreichs, aus der Verwendung von Per- und Polyfluoralkyl-Inhaltsstoffen in kosmetischen Mitteln zum 31. Dezember 2025 auszusteigen, wenn die Stoffe bewusst in kosmetischen Produkten eingesetzt werden.

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) ist die Bezeichnung für eine große Gruppe von Stoffen, die aufgrund ihrer besonderen thermischen und chemischen Stabilität zahlreiche Anwendungen haben. Sie werden in vielen unterschiedlichen Produkten des täglichen Bedarfs eingesetzt, wie zum Beispiel in Textilien, Teppichen und Papier oder auch in Industrieprodukten wie Farben und Löschschaum oder weiteren Anwendungen wie in erneuerbaren Energien. In Kosmetika werden Per- oder Polyfluoralkylverbindungen – beispielsweise die neutralen Verbindungen Perfluorperhydrophenanthren oder Perfluordecalin – nur in wenigen Produkten in geringer Konzentration verwendet. Sie werden vor allem aufgrund ihrer hautpflegenden und entwirrenden Eigenschaften eingesetzt.

PFAS sind in der Natur nur schwer abbaubar. Hohe Konzentrationen einiger PFAS-Chemikalien in der Umwelt können sich zudem nachteilig auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirken. Die EU-Kommission überprüft daher die Verwendung von PFAS in allen Industriebereichen, auch im Bereich Kosmetik. Die aktuell ausgesprochene Empfehlung von Cosmetics Europe zum freiwilligen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS in Kosmetik steht im Einklang mit der derzeitigen Strategie der Europäischen Kommission.

Die Kosmetikhersteller legen großen Wert auf die Sicherheit ihrer Produkte für Verbraucher und die Umwelt. Da die Produkte direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, sind die Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechend hoch. So unterliegen die Produkte EU-weit einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die ihre Sicherheit für den Verbraucher gewährleisten. Die Anforderungen betreffen nicht nur das kosmetische Mittel und die Art seiner Anwendung, sondern auch alle Inhaltsstoffe – und somit auch die wenigen in kosmetischen Mitteln verwendeten PFAS. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, im Rahmen der Sicherheitsbewertung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und somit die Sicherheit jedes einzelnen Produkts zu gewährleisten und umfassend zu dokumentieren.

Link zum Text der Empfehlung von Cosmetics Europe

Möchten Sie noch mehr wissen?

Dann besuchen Sie unser Extranet!