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Eine Information zum Thema Haarfarben und Allergien
Allergene Stoffe sind weit verbreitet und finden sich unter anderem in Produkten des täglichen Bedarfs. Am häufigsten sind allergische Reaktionen auf Lebensmittel. Auch einige der in Oxidationshaarfärbemitteln verwendeten Farbstoffe – ganz gleich von welchem Hersteller – haben sich in seltenen Fällen als Allergene erwiesen, z. B. p-Toluylendiamin oder p-Phenylendiamin. Bei den auftretenden Allergien handelt es sich in der Regel um Kontaktallergien. Sie beruhen auf einem Kontakt der Haut mit allergieauslösenden Stoffen.
Langjährige Erfahrung und sorgfältige Beobachtung des Marktes zeigten, dass allergische Reaktionen auf Haarfarben bei einzelnen Verbrauchern mit entsprechender individueller Veranlagung vorkommen. Um auch für diese Fälle Vorsorge zu treffen, wird auf ein mögliches Allergie-Risiko hingewiesen. Eine im Jahr 2008 neu veröffentlichte Studie von Berne et al.*) kam zu dem Schluss, dass zwar zu einigen kosmetischen Produkten wie z. B. Haarfarben oft über unerwünschte Nebenwirkungen berichtet wird. Aus der durchgeführten klinischen Studie ging allerdings hervor, dass bei den getesteten Patienten gerade diese Produkte kein Problem darstellten.
Um die Sicherheit der Verbraucher weiter zu erhöhen, haben die Hersteller vorsorglich die bisherigen, vom Gesetzgeber empfohlenen Warnhinweise noch weiter erläutert. Zusätzlich ist der Hinweis aufgenommen, bei begründetem Verdacht vor Anwendung des Produktes einen Allergietest durchführen zu lassen. Treten während der Anwendung einer Haarfarbe Reaktionen wie Jucken, Brennen oder Ausschlag auf, so sollte die Haarfarbe sofort mit lauwarmem Wasser abgespült werden. In diesem Fall – wie generell bei Auftreten von Hautreaktionen – empfiehlt es sich, einen Hautarzt zu befragen und eine Ursachenklärung herbeizuführen. Aus einer bereits ohne allergische Reaktionen erfolgten Anwendung von Haarfarben kann nicht geschlossen werden, dass auch spätere Haarfärbungen problemlos verlaufen.
Haarfarben sind kosmetische Mittel und unterliegen den umfangreichen und strengen Regelungen der Kosmetik-Gesetzgebung. Sie werden tagtäglich von Millionen zufriedenen Verbrauchern verwendet. Bestimmte Inhaltsstoffe von Haarfarben sind im Kosmetikrecht hinsichtlich ihrer Konzentration bzw. in ihrer Anwendung mit Sicherheitshinweisen geregelt. Außerdem müssen alle am Markt befindlichen Produkte einer Sicherheitsbewertung von Experten unterzogen werden. Darüber hinaus unterliegen kosmetische Mittel umfangreichen Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Haarfarben repräsentieren damit im Sinne des Verbraucherschutzes ein Höchstmaß an Sicherheit.
Verbrauchern, die Anlass zu der Befürchtung haben, auf Haarfarben allergisch zu reagieren, bieten die Hersteller telefonische Beratung an. Die Service-Nummern sind auf den Packungen angegeben.
*) Berne et al., Contact Dermatitis 58 (2008), 223-227.
Weitere Informationen zum Herunterladen:
Faltblatt „Allergie“