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Informatives/Nachhaltigkeit

„Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2020 ihre Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit als eine wesentliche Säule des „Green Deal“ bekannt gegeben. Der IKW und die deutschen Kosmetikhersteller teilen die in der Strategie formulierten Ziele, die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Chemikalien voranzutreiben, um den Schutz von Verbrauchern und der Umwelt bestmöglich zu gewährleisten. Denn die Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt hat für die deutschen Kosmetikunternehmen oberste Priorität. Der IKW betont aber auch, dass für weitere Verbesserungen ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, der den gesamten Lebenszyklus eines Produkts und alle Dimensionen der Nachhaltigkeit – die ökologische, die soziale und die ökonomische – im Blick hat. Die zukünftigen Regulierungen müssen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen weiterhin gewährleisten, um Verbraucher so zuverlässig mit innovativen Produkten zu versorgen.

Bereits heute schon sorgt ein umfassendes Chemikalienrecht – die REACH-Verordnung (REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) – und auch das strenge Kosmetikrecht – die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel – dafür, dass Verbraucher kosmetische Produkte sicher anwenden können. Die gesetzlichen Regelungen basieren hierbei auf wissenschaftlichen Fakten und den Bewertungen unabhängiger Experten, die den Einsatz chemischer Stoffe in kosmetischen Produkten im Hinblick auf Faktoren wie beispielsweise Anwendungsdauer, Anwendungshäufigkeit und Anwendungsort des Produktes beurteilen. Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein Gefahrenpotential aufweisen, zum Beispiel brennbare, reizende oder andere als gefährlich eingestufte Stoffe, in einer bestimmten Dosierung in einem kosmetischen Produkt verwendet werden, ohne dass diese Produkte damit ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Dies trifft zum Beispiel auf kosmetische Produkte zu, die Alkohol enthalten. Alkohol stellt falsch angewendet ein Gesundheitsrisiko dar. Trotzdem ist Alkohol als Inhaltsstoff u. a. zur Abtötung von Mikroorganismen in vielen Produkten unentbehrlich und kann sicher angewendet werden, wenn die Einsatzkonzentration genau auf das Produkt und die Art und Weise der Anwendung abgestimmt ist. Sicherheit und gefährliche Stoffe schließen sich daher grundsätzlich nicht aus.

Der nun in der Chemikalienstrategie geforderte Ansatz, Stoffe nur auf Basis eines gefahrenbasierten Bewertungsansatzes zu beurteilen – ohne eine individuelle Risikobewertung durchzuführen – würde bedeuten, dass einige bisher bewährte Stoffe in kosmetischen Produkten nicht mehr verwendet werden dürften. Das ist weder sinnvoll noch notwendig. Die Sicherheit der Verbraucher ist bereits heute gewährleistet. Viele Produkte unseres täglichen Bedarfs könnten unter dem neuen Bewertungsansatz unnötigerweise aus den Regalen verschwinden.

Darüber hinaus sieht die Chemikalienstrategie vor, Stoffe und Produkte danach zu bewerten, ob sie für die Gesellschaft essentiell sind. Kosmetika und Körperpflegeprodukte erfüllen laut der Strategie der EU-Kommission diese Anforderungen bisher nicht und werden als nicht essentiell für die Verbraucher eingestuft. Vor dem Hintergrund, dass Duschgel, Handcreme und Shampoo in der täglichen Körperhygiene unverzichtbar sind, Sonnenschutzmittel und Zahncreme der Gesunderhaltung dienen und Make-up, Lippenstift oder Haarspray für das Wohlbefinden vieler Menschen entscheidend sind, kann der IKW diese Einordnung von Körper- und Schönheitspflegeprodukten nicht nachvollziehen.

Bei der Chemikalienstrategie handelt es sich derzeit um eine Absichtserklärung, die mittelfristig Modifizierungen in verschiedenen Rechtsgebieten – einschließlich der EG-Kosmetik-Verordnung – vorschlägt. Als konstruktiver Stakeholder wird sich der IKW gemeinsam mit Cosmetics Europe an den künftigen Diskussionen, zum Beispiel in Form eines „Runden Tisches“, über die spezifischen Initiativen, die für die Kosmetikbranche von Bedeutung sind, beteiligen.

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