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Informatives/Sicherheit & Wirksamkeit

Ausgelobter Lichtschutzfaktor auf Sonnencreme ist verlässlich – Abweichende Messergebnisse durch unterschiedliche Testmethoden sind möglich

Sonnschutzmittel sollen die Haut zuverlässig vor den gefährlichen Auswirkungen der UV-Strahlen der Sonne schützen. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Schutzwirkung vor Sonnenbrand beurteilen können, wird auf der Packung der Lichtschutzfaktor (LSF) ausgewiesen. Dabei gilt: Je höher der Lichtschutzfaktor ist, umso höher ist auch die entsprechende Schutzwirkung der Sonnencreme gegen Sonnenbrand.

Bevor ein Produkt auf den Markt kommt, prüfen Kosmetikhersteller den Lichtschutzfaktor im Labor. In der Vergangenheit wurden die Werte des Lichtschutzfaktors mit Hilfe einer sogenannten In-vivo-Testmethode bestimmt. In-vivo-Test heißt, dass die Messung auf der menschlichen Haut stattfindet. Die bislang in der EU fast ausschließlich durchgeführte In-vivo-Testmethode ISO 24444:2019 wurde von internationalen Expertinnen und Experten entwickelt und gilt seither als der Goldstandard unter den Testmethoden.

Seit kurzem gibt es neben der Testmethode ISO 24444:2019 zwei gleichermaßen anerkannte alternative Testmethoden:

– die Doppelplattenmethode (ISO 23675:2024)

– die Hybrid-Diffus-Reflexionsspektroskopie oder „HDRS“ (ISO 23698:2024)

Im ersten Fall handelt es sich um eine In-vitro-Testmethode, die nicht an menschlichen Probanden durchgeführt wird. Im zweiten Fall handelt es sich um eine In-vivo-Methode, die im Gegensatz zur ISO 24444:2019 aber als „nicht invasiv“ bezeichnet wird, da sie keinerlei Schädigung der Haut hervorruft. Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung dieser alternativen Testmethoden war, dass die Vorhersage des Lichtschutzfaktors durch diese Tests den Ergebnissen entspricht, die durch den Goldstandard erzielt würden. Die Europäische Kommission empfiehlt grundsätzlich, zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors zukünftig die beiden alternativen Testmethoden zu verwenden. Eine verbindliche Vorschrift ergibt sich hieraus allerdings nicht. Kosmetikhersteller können weiterhin frei entscheiden, welche der drei anerkannten Testmethoden sie wählen.

Auch wenn theoretisch alle drei Methoden zu gleichen Ergebnissen führen sollten, kann es in der Praxis zu Abweichungen kommen. So kann beispielsweise die erneute Prüfung von auf dem Markt befindlichen Produkten durch ein anderes Testlabor und ggf. mit einer anderen Testmethode zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Fällt der gemessene LSF in diesem Fall niedriger als angegeben aus, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass das geprüfte Produkt den ausgelobten Lichtschutzfaktor nicht erreicht. Die Ergebnisse von Tests, insbesondere wenn es sich um unterschiedliche Testmethoden handelt, unterliegen – aller vorausgehenden Bemühungen zur Standardisierung und Validierung zum Trotz – gewissen Schwankungen und können daher voneinander abweichen. Ursache hierfür können beispielsweise die vielfältigen unterschiedlichen Formulierungstypen und Applikationsformen sein, die sich immer wieder verändern. Insbesondere in der Übergangszeit, in der alle drei Methoden nebeneinander verwendet werden, kann es daher vermehrt zu den genannten Abweichungen kommen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nach wie vor darauf verlassen, dass die Angaben zum Lichtschutzfaktor auf den Produkten stimmen. Kosmetikhersteller testen schon heute in der Regel mit mehreren Methoden, so dass die Angaben auf der Packung jederzeit verlässlich sind. Um einen soliden Sonnenschutz der Haut zu erreichen, empfehlen es sich, neben dem Lichtschutzfaktor auch darauf zu achten, die Sonnencreme in ausreichender Menge aufzutragen und regelmäßig nachzucremen.

Lesen Sie dazu auch ein Experteninterview auf www.haut.de.

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