Unser Wissen über Schönheitspflege

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Informatives/Sicherheit & Wirksamkeit

Amtliche Überwachung von Kosmetika

Einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit kosmetischer Mittel leistet die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern. Überall, wo kosmetische Mittel hergestellt oder verkauft werden, führen amtliche Kontrolleure Betriebsinspektionen durch oder nehmen Proben im Betrieb oder aus dem Handel.

 

Bundesweite Kontrolle

 

Probenahme und Inspektion der Betriebe ist Aufgabe der Städte und Kreise. Jedes Jahr werden viele Kontrollbesuche in Kosmetikbetrieben durchgeführt und tausende Proben genommen. Die Kontrolleure arbeiten risikobasiert: Besonders sensible Kosmetika und Betriebe werden besonders häufig überwacht. Getestet werden die Proben – zum Beispiel auf eine oder mehrere Inhaltsstoffe oder ihre korrekte Kennzeichnung – von den Untersuchungslaboren der Städte, Kreise und Länder. Für den Vollzug sind die Länder zuständig, sie verfolgen und bestrafen Gesetzesverstöße.

 

Zentrale Koordination

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unterstützt die Überwachungstätigkeiten. Es sammelt die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung aus den Ländern und bereitet sie in Form von Berichten auf. Auf dieser Grundlage erarbeiten Bund und Länder gemeinsam die neuen Überwachungspläne.

 

Siehe auch: www.bvl.bund.de Rubrik Kosmetik und Kontrollen/Bundesweiter Überwachungsplan.

 

Überwachung vom Rohstoff bis zum Fertigprodukt

 

Das Überwachungssystem zieht sich durch die komplette Lieferkette. Schon an den Grenzen finden Einfuhrkontrollen statt. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die kosmetischen Fertigprodukte, aber auch die Produktionsstätten von Herstellern sowie Handwerk und Handel. Eine wichtige Grundlage für wirkungsvolle Kontrollen sind allerdings die Qualitätsmanagementsysteme der Hersteller selbst, also die Eigenkontrolle."

 

 

 

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