Verbände warnen vor Milliardenkosten: EU-Kommunalabwasserrichtlinie umgehen aussetzen

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KURZPOSITION DES IKW

  • Stop-the-Clock jetzt notwendig: Die Kommunalabwasserrichtlinie darf in der aktuellen Form nicht umgesetzt werden – unrealistische Fristen und gravierende Umsetzungsrisiken erfordern eine sofortige Aussetzung.
  • Kosmetische Produkte sind neben pharmazeutischen Substanzen kein Haupttreiber von Mikroschadstoffen im Abwasser – die pauschale Heranziehung der Branche ist fachlich nicht gerechtfertigt.
  • Die Kostenverteilung über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird von der Kosmetikbranche nicht abgelehnt. Jedoch widersprechen wir deren derzeitiger Ausgestaltung, die nicht verursachergerecht ist, auf unzureichenden wissenschaftlich Annahmen fundiert und die Kosmetikindustrie unverhältnismäßig belastet.
  • Die realen geschätzten Kosten für den Ausbau der 4. Reinigungsstufe werden massiv unterschätzt und belasten Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie unverhältnismäßig.
  • Eine wissenschaftlich fundierte, technisch umsetzbare und verhältnismäßige Lösung muss im Rahmen des EU-Umwelt-Omnibusses neu entwickelt werden.
  • Der IKW unterstützt den Ausbau der Abwasserreinigung, um Europas Wasserressourcen zu schützen, lehnt die Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie jedoch in der vorliegenden Form ab.

STOP THE CLOCK FÜR DIE KOMMUNALABWASSERRICHTLINIE: FAIRE KOSTENVERTEILUNG, BELASTBARE DATEN UND REALISTISCHE FRISTEN NOTWENDIG

EPR verfehlt Verursacherprinzip und wissenschaftliche Basis

Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW e.V.) lehnt die Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung entschieden ab. Die vorgesehene Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) basiert auf fehlerhaften Annahmen, unrealistischen Zeitplänen und einer systematischen Unterschätzung der tatsächlichen Kosten. In dieser Form gefährdet die Richtlinie die Versorgungssicherheit, verzerrt den Wettbewerb und verstößt gegen das europäische Verursacherprinzip.

Die pauschale Zuordnung der ökotoxologischen Belastung zur Kosmetikindustrie ist fachlich nicht gerechtfertigt. Unabhängige Analysen zeigen, dass kosmetische Produkte keinen maßgeblichen Beitrag zur Belastung des Abwassers mit Mikroschadstoffen leisten. Dennoch sollen Kosmetik- und Pharmahersteller dauerhaft mindestens 80 Prozent der Kosten für eine zusätzliche Reinigungsstufe tragen – ohne klare Definition der betroffenen Stoffe und ohne verursachergerechte Differenzierung. Die Richtlinie verfehlt damit ihr eigenes Ziel einer fairen und wirksamen Umweltpolitik.

Milliardenkosten und offene Rechtsfragen

Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen werden erheblich unterschätzt. Während die Europäische Kommission von europaweiten Kosten von bis zu 1,8 Milliarden Euro pro Jahr ausgeht, kommen Industrie und mehrere Mitgliedstaaten zu deutlich höheren Belastungen. Eine Studie des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) schätzt, dass die Aufrüstung allein in Deutschland ein jährliches
Budget von rund 1,2 Milliarden Euro erfordert. Schätzungen der Industrie gehen sogar von Kosten in Höhe von mindestens 2-3 Milliarden Euro pro Jahr aus, die in Deutschland überwiegend von der Kosmetik- und Pharmaindustrie getragen werden müssten. Damit wären die Kosten in Deutschland um den Faktor 10 höher als ursprünglich von der EU-Kommission geschätzt. Diese
Mehrbelastungen würden zwangsläufig zu höheren Verbraucherpreisen führen und könnten dazu beitragen, dass einzelne Produkte oder ganze Produktgruppen vom Markt verschwinden.


Vor diesem Hintergrund hat der IKW gemeinsam mit Cosmetics Europe rechtliche Schritte gegen die Teile der Richtlinie unterstützt, die sich auf die EPR beziehen. Auch wenn der Europäische Gerichtshof die Klage aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen hat, bleibt festzuhalten: Das Urteil befasst sich ausdrücklich nicht mit der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der EPR-Regelungen. Die grundlegenden Fragen der Verhältnismäßigkeit, der wissenschaftlichen Fundierung und der Vereinbarkeit mit dem Verursacherprinzip sind damit weiterhin offen und politisch ungelöst.

Aussetzen und neu bewerten – für wirksamen und verhältnismäßigen Gewässerschutz

Deshalb ist ein Stop the Clock Verfahren zwingend erforderlich. Die Umsetzung der Richtlinie muss ausgesetzt werden, um Zeit für eine unabhängige Neubewertung der Kostenannahmen, der technischen Umsetzbarkeit und der wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen. Auf dieser Basis müssen entweder deutlich längere Übergangsfristen oder eine grundlegende Überarbeitung der EPRSystematik geprüft werden – insbesondere im Rahmen des angekündigten EU-Umwelt-Omnibusses.


Der IKW unterstützt ausdrücklich das Ziel einer verbesserten Abwasserreinigung und eines hohen Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Voraussetzung dafür sind jedoch verhältnismäßige, verursachergerechte und wissenschaftlich belastbare Regelungen. Nur so lassen sich Umweltziele erreichen, ohne Versorgungssicherheit, Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu gefährden.

Position des IKW

Die Kosmetikbranche unterstützt ausdrücklich das Ziel, Europas Wasserressourcen zu schützen. Die vom IKW vertretenen Unternehmen sind bereit, ihren fairen Anteil zum Management von Mikroschadstoffen im städtischen Abwasser beizutragen. Die im Rat der Europäischen Union abgestimmte Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie stellt die Kosmetikindustrie in ihrer aktuellen Form jedoch vor akute, existenzielle Herausforderungen. Fehlerhafte Annahmen und eine dem Verursacherprinzip widersprechende Zuteilung von Kosten führen zu erhebliche wirtschaftliche Risiken für Unternehmen, Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze in Deutschland. Das ist für die Kosmetikindustrie nicht tragbar.

IKW fordert

  • Stop-the-Clock jetzt: Die Kommunalabwasserrichtlinie darf in der aktuellen Form nicht umgesetzt werden – unrealistische Fristen und gravierende Umsetzungsrisiken erfordern eine sofortige Aussetzung
  • Konsequente Anwendung des Verursacherprinzips auf Basis belastbarer wissenschaftlicher Daten
  • Faire Kostenverteilung auf alle relevanten Eintragsquellen von Mikroschadstoffen – unabhängig von einzelnen Branchen
  • Transparenz und Rechtssicherheit durch eine EU-weit harmonisierte und klar definierte Liste relevanter Mikroschadstoffe
  • Realistische Kostenschätzungen für Ausbau und Betrieb der 4. Reinigungsstufe als Grundlage politischer Entscheidungen
  • Vermeidung einseitiger Belastungen, die Innovation, Produktvielfalt und Bezahlbarkeit für Verbraucherinnen & Verbraucher gefährden

Ihre Ansprechpartnerin

Anika Burkard

Bereichsleiterin Schönheitspflege aburkard@ikw.org