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Informatives
EU‑Kosmetikgesetzgebung: Europäisches Parlament einigt sich auf Kompromiss – praktikablere Regulierungen für Kosmetikprodukte vorgesehen
Das Europäische Parlament hat im April 2026 einen wichtigen Schritt im Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten "Chemikalien‑Omnibus" (Omnibus VI) vollzogen. Ziel der Omnibus-Vereinfachungsinitiative der EU-Kommission ist es, unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen abzubauen und gleichzeitig das hohe Niveau des Verbraucher‑ und Gesundheitsschutzes in der EU zu wahren. Für die Kosmetikindustrie betrifft der Vorschlag insbesondere Anpassungen der EG‑Kosmetik‑Verordnung, um langjährige regulatorische Inkonsistenzen zu beheben. Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben sich nun auf einen Kompromisstext verständigt, der einen ausgewogenen, wissenschaftsbasierten und praktikablen Regulierungsrahmen für kosmetische Produkte vorsieht. Der IKW begrüßt diese Einigung ausdrücklich, da sie das hohe europäische Sicherheitsniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt und zugleich das Ziel verfolgt, administrative Belastungen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken.
Bisher besteht die große Herausforderung für die europäische Kosmetikindustrie in den Wechselwirkungen zwischen der CLP-Verordnung (Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen) und der EG-Kosmetik-Verordnung. So führt das Zusammenspiel zwischen Chemikalien- und Kosmetikrecht aktuell zu automatischen Verboten von kosmetischen Inhaltsstoffen, wenn diese ausschließlich auf der Gefahreneinstufung eines Stoffes nach der CLP-Verordnung beruhen. Im Gegensatz zur EG-Kosmetik-Verordnung bleibt hierbei das tatsächliche Risiko unberücksichtigt, den ein Stoff in einem kosmetischen Produkt darstellt, wenn dieses Produkt unter realen Bedingungen angewendet wird. In Folge können gut charakterisierte und sichere Inhaltstoffe in Kosmetikprodukten nicht mehr verwendet werden. Dieses Verbot betrifft hierbei nicht nur synthetisch hergestellte Stoffe, sondern auch Stoffe natürlichen Ursprungs, von denen viele auch in Lebensmitteln enthalten sind. Das hat gravierende Auswirkungen für die Herstellung von Kosmetikprodukten: Zum einen schränkt es die Produktentwicklung ein, da auf Stoffe, die in der Kosmetikanwendung sicher sind, von vornherein verzichtet werden muss. Zum anderen müssen auch bereits am Markt verfügbare Produkte umformuliert werden, was zeitaufwändig und teuer ist, ohne jedoch Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Der Rat der Europäischen Union hatte bereits im November 2025 Änderungsvorschläge zum ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission zur Vereinfachung der Regulierung eingereicht. In diesem Zusammenhang hatte der Rat auch deutlich kürzere Übergangsfristen für die Anpassung oder den Abverkauf betroffener Produkte vorgeschlagen. Das könnte zu einer unnötigen Vernichtung sicherer Produkte führen. Es birgt auch das Risiko, funktionierende Lieferketten zu stören und Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe – erheblich zu belasten. Der aktuelle Kompromisstext der Ausschüsse des Europäischen Parlaments berücksichtigt diese Problematik. Er bietet konkrete sowie praktikable Lösungen, die wissenschaftlich fundiert sind und Abläufe vereinfachen.
Insbesondere die Überarbeitung des Artikel 15 der EG-Kosmetik-Verordnung stellt eine Verbesserung dar. Denn es besteht die Möglichkeit einer Ausnahme von dem automatisch ausgesprochenen Verbot, wenn der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Kommission die Verwendung eines Stoffs in Kosmetik als unbedenklich bewertet und hierbei die tatsächlichen Bedingungen der Verwendung von Kosmetika berücksichtigt. Das gilt auch für komplexe Naturstoffe, wie beispielsweise pflanzliche Öle, und deren weitere Verwendung als kosmetische Inhaltsstoffe. Weitere Verbesserungen betreffen die Zeitfenster für die Umformulierung von Produkten, sollte es zu einem Verbot bzw. Beschränkungen kommen, sowie die Übergangsfristen für die Einhaltung neuer Verbote oder Beschränkungen. Diese sind deutlich realistischer formuliert als in den Änderungsvorschlägen des Rates.
Die Verbrauchersicherheit hat für die Kosmetikindustrie oberste Priorität. Eine Einigung über den Chemikalien-Omnibus ist ein wichtiger Schritt, regulatorische Entscheidungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu verbessern und die Sicherheit von Kosmetik auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Hiervon profitieren sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen, um in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld bestehen zu können.
Diese Entwicklung ist ein wichtiges Signal für einen sachlichen, faktenbasierten Umgang mit der Regulierung kosmetischer Produkte und bildet eine zentrale Grundlage für die anstehende Plenarabstimmung im Europäischen Parlament sowie die anschließenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission.










