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EU-Kommission veröffentlicht Neuregelung von 24 Haarfarbstoffen

Kosmetikindustrie unterstützt Haarfarbstrategie ausdrücklich – neue Regelungen entsprechen schon lange der Praxis.

 

Die EU-Kommission hat am 3. August 2012 eine Gesetzesänderung veröffentlicht, mit der weitere 24 Haarfarbstoffe in das umfangreiche Regelwerk des EU-Kosmetikrechts aufgenommen werden. Für diese Stoffe werden Maximalkonzentrationen und Anwendungshinweise und ggf. andere individuelle Beschränkungen festgelegt. Dies ist ein weiterer Schritt im Rahmen der von EU-Kommission und Kosmetikindustrie zur Harmonisierung der Regulierung von Haarfarben in der EU gemeinsam eingerichteten Strategie, die bereits 2003 ins Leben gerufen wurde.

Die Neuregelungen wurden auf Basis der von der Kosmetikindustrie eingereichten wissenschaftlichen Dossiers vorgenommen. Die nun verbindlich festgelegten Konzentrationsgrenzen entsprechen seit vielen Jahren der Praxis der Haarfarbhersteller. Für einige weitere, noch nicht gesetzlich geregelte Haarfarbstoffe liegen die Unterlagen, die deren Sicherheit umfassend dokumentieren, beim wissenschaftlichen Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) zur Bewertung vor.

Kosmetische Produkte wie Haarfarben sind in der Europäischen Union strengen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, die in Deutschland im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und in der Kosmetik-Verordnung umgesetzt sind. Damit gehören kosmetische Mittel zu den am besten untersuchten und kontrollierten Verbraucherprodukten in der EU.

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