Unser Wissen über Schönheitspflege
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Berufliche Hautschutzmittel – gemeinsame Leitlinie von IKW, BVH und ABD
Im Mai 2006 wurde eine neue TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 401 mit dem Titel „Gefährdung durch Hautkontakt“ veröffentlicht. Die TRGS 401 wendet sich vorrangig direkt an die für den Arbeitsschutz Verantwortlichen in Betrieben, in denen die Arbeiter einer möglichen Gefährdung durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Im Rahmen der möglichen diesbezüglichen Arbeitsschutzmaßnahmen wird in einem Abschnitt der TRGS auch auf berufliche Hautschutzmittel – rechtlich eingestuft als kosmetische Mittel – eingegangen. Die Hersteller von Hautschutzmitteln, im IKW in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesverband Handschutz e. V. (BVH) organisiert, waren von Beginn an in die Entwicklung der TRGS mit einbezogen.
Im Rahmen der Erarbeitung der TRGS 401 war von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert worden, die im Kosmetikrecht verankerten grundlegenden Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit für die Produktgruppe der Hautschutzmittel näher zu konkretisieren. In einem ersten Schritt haben sich zwei der betroffenen Parteien – die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) als Vertreter der Dermatologie sowie die Verbände IKW und BVH auf Seiten der Industrie – auf eine gemeinsame Leitlinie zur Wirksamkeit von Hautschutzmitteln geeinigt, auf die in der TRGS 401 hingewiesen wird. Die Leitlinien wurden parallel auf den Internetseiten von ABD, BVH und IKW veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die Leitlinien unter Einbeziehung weiterer betroffener Kreise – z. B. der Berufsgenossenschaften, die ihre Mitarbeit bereits zugesagt haben – inhaltlich weiterzuentwickeln.
Die Leitlinien können Sie hier als pdf-Datei abrufen.
Update: Neufassung der TRGS 401 (2022)