Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Haare

Fragen zum Färben von Haaren

Wie häufig treten Allergien nach Haarkolorationen auf?

Allergien gegen Haarkolorationen, Blondierungen oder Aufheller sind selten, wenn man bedenkt, dass diese Produkte tagtäglich millionenfach angewendet werden. Eine umfassende Antwort finden Sie in der Meldung "Haarfarben und Allergien".

Warum können Tattoos, vor allem zeitlich begrenzt haltbare, das Risiko einer Allergie erhöhen?

Ihr Körper kann nach dem Stechen oder Aufbringen eines zeitlich begrenzt haltbaren Tattoos, auch Temptoo genannt, eine so genannte Sensibilisierung gegen die auf bzw. in die Haut eingebrachten Farbstoffe entwickeln, ohne dass dies direkt durch eine allergische Reaktion erkennbar ist. Bei einer späteren Koloration der Haare kann – auch wenn eine lange Zeit dazwischen liegt – dadurch eine allergische Reaktion auftreten. Tattoos können das Risiko einer allergischen Reaktion auch noch Jahre nach dem Stechen oder Aufbringen des Tattoos erhöhen. Mehr dazu finden Sie in der Meldung "Henna-Tattoos mit Folgen".

Was sind Phenylenediamine und warum werden sie in Haarkolorationen eingesetzt?

Phenylenediamine sind gängige Komponenten in vielen handelsüblichen Haarfärbemitteln und werden wegen ihrer ausgezeichneten färbenden Eigenschaften von allen namhaften Herstellern eingesetzt. Die in oxidativen Haarkolorationen eingesetzten Phenylenediamine sind Farbstoffe, die ausdrücklich für diese Nutzung gesetzlich geregelt und freigegeben sind.

Ich habe gehört, dass insbesondere PPD (Para-Phenylendiamin) Allergien auslösen kann, stimmt das?

Sicherheit und Verträglichkeit von Haarkolorationen stehen im Zentrum der Herstelleraktivitäten. Sämtliche Inhaltsstoffe haben sich in zahlreichen Tests zur Verträglichkeit bewährt und wurden auch im Hinblick auf ein mögliches Allergierisiko bewertet. Darunter sind auch Haarfarbstoffe wie Phenylendiamine und Toluylendiamine, die von den Herstellern in Haarkolorationen eingesetzt werden. In sehr seltenen Fällen können diese bei einzelnen Verbrauchern mit entsprechender individueller Disposition allergische Reaktionen auslösen.

Was genau sind Aufheller und Blondierungen und können diese auch Allergien auslösen?

Im Gegensatz zu einer klassischen Haarkoloration, welche das Haar mit neuen Farbpigmenten versorgt, werden dem Haar bei Aufhellern und Blondierungen die eigenen Farbpigmente entzogen. Das Haar wird quasi Nuance um Nuance aufgehellt. Sicherheit und Verträglichkeit aller haarfarbverändernden Produkte stehen im Zentrum der Herstelleraktivitäten. Sämtliche Inhaltsstoffe haben sich in zahlreichen Tests zur Verträglichkeit bewährt und wurden auch im Hinblick auf ein mögliches Allergierisiko bewertet. Darunter sind auch Stoffe, die in sehr seltenen Fällen bei einzelnen Verbrauchern mit entsprechender individueller Disposition allergische Reaktionen auslösen können.

Die meisten Hersteller geben auf ihren Packungen eine Anleitung für einen Allergieverdachtstest. Ist so ein Selbsttest sinnvoll?

Verbraucher, die wissen, dass sie auf Inhaltsstoffe von Haarfarben, zum Beispiel auf para-Phenylendiamin (PPD) oder para-Toluylendiamine (PTD), allergisch reagieren, dürfen in keinem Fall oxidative Haarfärbeprodukte verwenden. Ein entsprechender Sicherheitshinweis befindet sich auf allen Verpackungen und in den Gebrauchsanweisungen. Um Allergien zu vermeiden, sind alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung aufgelistet, und es findet sich zudem der Hinweis darauf, dass haarfarbverändernde Mittel schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Auch hier sollten die Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen und in den Gebrauchsanweisungen berücksichtigt werden. Zum Beispiel kann sich auch nach dem Stechen oder Aufbringen eines zeitlich begrenzt haltbaren Tattoos, auch Temptoo genannt, eine Sensibilisierung gegen die auf bzw. in die Haut eingebrachten Farbstoffe entwickeln. Dadurch kann sich das Allergierisiko erhöhen. Wenn Zweifel bestehen, sollte der Verbraucher unbedingt vor der Anwendung eins haarfarbverändernden Mittels einen Hautarzt aufsuchen. Eine weitere Möglichkeit, herauszufinden, ob man möglicherweise auf einen Inhaltsstoff allergisch reagiert, ist die Durchführung eines Selbsttests (Allergieverdachtest). Auch hierzu sollen die Verbraucher bitte genau den auf der Packung und in der Gebrauchsanweisung angegebenen Hinweisen folgen. Die Hersteller von haarfarbverändernden Mitteln haben mit diesem Vortest bereits über viele Jahre hinweg gute Erfahrungen gesammelt. Aktuell laufen weitere Studien, die die Zuverlässigkeit des Selbsttests weiter optimieren sollen.

Was kann ich tun, um Allergien zu vermeiden?

Um Allergien zu vermeiden, sind alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung aufgelistet, und es findet sich zudem der Hinweis darauf, dass Kolorationen, Blondierungen oder Aufheller in seltenen Fällen Allergien auslösen können. Hier sollten die Hinweise der Hersteller auf den Verpackungen und in den Gebrauchsanweisungen berücksichtigt werden. Wenn Zweifel bestehen, suchen Sie bitte unbedingt einen Hautarzt auf, bevor Sie ein haarfarbveränderndes Mittel anwenden.

Friseure finden wichtige Hinweise zur Haarfärbung in diesem Faltblatt.

Wie sicher sind Haarkolorationen?

Haarfarbverändernde Mittel wie Haarkolorationen, Blondierungen und Aufheller sind umfassend auf ihre Sicherheit geprüft und entsprechen stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung. Für diese Produkte gelten in der Europäischen Union strenge gesetzliche Bestimmungen. Die eingesetzten Inhaltsstoffe unterliegen zusätzlich einer ständigen wissenschaftlichen Überwachung durch Fachgremien nationaler und internationaler Behörden. So ist gewährleistet, dass dem Verbraucher sichere und in der Anwendung verträgliche Produkte angeboten werden.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Haarkolorationen und Krebs?

Zahlreiche unabhängige Institutionen sind dieser Frage nachgegangen: Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Haarkolorationen und solchen Erkrankungen.

Ich bin schwanger. Kann ich trotzdem mein Haar kolorieren/blondieren?

Wissenschaftlich gesehen gibt es keinen Grund, während der Schwangerschaft mit dem Kolorieren oder Aufhellen aufzuhören, da die Sicherheit von haarfarbverändernden Mitteln in der Schwangerschaft bei der Produktentwicklung berücksichtigt wird. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Ihr Körper während der Schwangerschaft und Stillzeit sensibler auf äußere Einflüsse reagieren kann. Wenn Sie also Zweifel bezüglich Ihrer persönlichen Verträglichkeit haben, befragen Sie bitte unbedingt Ihren Hautarzt, bevor Sie ein haarfarbveränderndes Mittel anwenden.

Ich habe noch nie koloriert – wie gehe ich vor, um das richtige Produkt auszuwählen?

Diese vier Fragen helfen Ihnen dabei, den richtigen Ton zu finden:

- Wie ist meine Ausgangshaarfarbe?

- Wie lange soll die Haarkoloration halten?

- Habe ich graue Haare?

- Welche Farbveränderung wünsche ich mir?

Auf der Kolorationsverpackung können Sie nachlesen, ob die von Ihnen ausgewählte Nuance für Sie geeignet ist und welches Farbergebnis Sie bei Ihrer Ausgangshaarfarbe erwarten können. Das geschulte Personal im Handel hilft Ihnen gerne. Lesen Sie weiter in der Meldung "Farben für das Haar - so wirken sie".

Was muss ich bei der Erstanwendung von Haarkolorationen beachten?

Die Haarkoloration sollte Strähne für Strähne ohne Verzögerung von der Kopfmitte bis zum Nacken und schließlich auf das übrige Haar aufgetragen werden. Wenn Sie viele graue Haare haben, beginnen Sie dort, wo die Ergrauung am stärksten ist. Bei langem Haar empfiehlt es sich, für die Erstbehandlung zwei Packungen zu verwenden.

Was passiert, wenn ich die Einwirkzeit überschreite?

Damit das Farbergebnis der Vorgabe auf der Verpackung entspricht, wird empfohlen, die Angaben der Gebrauchsanweisung genau zu beachten. Bei einigen Produkten kann eine zu lange Einwirkzeit ein zu dunkles Farbergebnis bewirken. Es wird daher empfohlen, die angegebene Einwirkzeit nicht zu überschreiten.

Was passiert, wenn ich haarfarbverändernde Produkte wie insbesondere Blondierungen oder Aufheller zu häufig anwende?

Das Haar wächst in der Regel 1 cm pro Monat. Daher sollte nach vier Wochen nur der Ansatz entsprechend der Herstellerempfehlung nachbehandelt werden. Wenn zu häufig nachblondiert wird oder die Anwendungsmischung dabei nicht nur auf den nachgewachsenen Ansatz sondern auch in das bereits blondierte Resthaar kommt, riskiert man mögliche Haarschäden. Zu häufige Anwendungen können zudem die Kopfhaut reizen und zu Irritationen führen. Daher ist es wichtig, immer die entsprechenden Herstellerhinweise genau zu beachten.

Bestimmte Haarkolorationsprodukte wie Blondierungen und Aufheller sollen häufig zu Haarbruch führen, stimmt das?

Das stimmt nicht. Sämtliche haarfarbverändernden Mittel sind umfassend auf Verträglichkeit und Sicherheit geprüft und getestet. Wichtig ist, dass die entsprechenden Herstellerhinweise unbedingt gelesen und befolgt werden. Das bedeutet, die Einwirkzeit weder zu unter- noch zu überschreiten und die Produkte in den jeweiligen zeitlichen Intervallen, entsprechend den Hinweisen in der Gebrauchsanweisung und auf der Verpackung, anzuwenden. So hat man lange Freude an der neuen Haarfarbe und das Haar bleibt gepflegt und gesund.

Kann ich Produktreste für das nächste Mal aufbewahren?

Nein, wenn Sie das Produkt einmal angemischt haben, müssen Sie die Mischung bitte sofort verwenden und eventuelle Reste entsorgen.

Kann ich zwei Haarkolorationsprodukte mischen, um einen neuen Farbton zu bekommen?

Theoretisch kann man zwei Produkte innerhalb einer einzigen Serie mischen – das Farbergebnis ist aber nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Daher sollten Sie Produkte nur dann untereinander mischen, wenn dies ausdrücklich in der Gebrauchsanweisung vorgesehen ist.

Kann ich meine Wimpern und Augenbrauen mit demselben Haarkolorationsprodukt oder einer Blondierung behandeln?

Nein, für eine derartige Anwendung in der Nähe von Schleimhäuten und im Gesicht sind die Produkte nicht entwickelt worden. Hier sollten Sie unbedingt auf speziell dafür vorgesehene Produkte zurückgreifen. Ihr Friseur berät Sie gerne.

Warum müssen seit dem 1. November 2011 die Hersteller bestimmte Haarkolorationen mit dem Hinweis versehen, dass das Produkt nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt ist?

Der EU-Gesetzgeber hat sich entschieden, die Warnhinweise für haarfarbverändernde Mittel weiter zu präzisieren. In diesem Zusammenhang hat er neue Hinweise in die schon bestehenden Warnhinweise aufgenommen. Dabei wurde der immer schon erforderliche Warnhinweis „Nicht zur Anwendung bei Kindern bestimmt“ bewusst weiter konkretisiert. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die sichere Anwendung von haarverändernden Produkten einen verantwortlichen Umgang erfordert. Mit einer solchen Altersgrenze will der Gesetzgeber sicherstellen, dass eine verantwortungsvolle Entscheidung hinsichtlich der Typveränderung, der Häufigkeit und Auswirkung einer Farbbehandlung getroffen wird.

Muss ich damit rechnen, ab sofort nach meinem Ausweis gefragt zu werden, wenn ich im Drogeriemarkt eine Haarkoloration kaufen möchte?

Nein. Der altersbezogene Hinweis betrifft lediglich die Anwendung des Produktes und stellt keine Einschränkung des Verkaufs von Haarkolorationen oder Blondierungen dar. Diese können daher auch weiterhin gekauft werden, ohne dass ein Ausweis gezeigt werden muss.

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