Unser Wissen über Schönheitspflege

Die Experten der Schönheitspflege im IKW liefern fachlich wertvollen Input und sind kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Schönheitspflege.

Recht & Technik/Hersteller /IKW-Leitfäden

Gute Herstellungspraxis (Kosmetik-GMP)

Die Einhaltung von Kosmetik-GMP bei der Herstellung kosmetischer Mittel ist in der EG-Kosmetik-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Hersteller kosmetischer Mittel erfüllen diese gesetzliche Forderung, wenn sie ihre Produkte gemäß der Kosmetik-GMP-Norm (DIN EN ISO 22716) herstellen. Damit erhält die Norm DIN EN ISO 22716 einen hohen Stellenwert als Stand der Technik.

Für die tägliche Arbeit mit der Norm DIN EN ISO 22716 ist ein gutes Verständnis der Norm sowie eine ausreichende Klarheit für die Umsetzung wesentlich. Der IKW hat daher im Juni 2016 die Broschüre  „Kosmetik-GMP – Die Norm DIN EN ISO 22716, kommentiert vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel“ (kostenpflichtig) aktualisiert. Diese Broschüre mit alternativen Begriffen, Ergänzungen und Kommentaren zu ausgewählten Passagen des Norm-Textes gibt Hilfestellung für den Anwender bei der zielgerichteten Umsetzung der Normvorgaben. Bei einigen Normabschnitten wurden zudem zur Unterstützung des Anwenders ergänzende Ausführungsdetails eingefügt.

Basierend auf der Norm DIN EN ISO 22716 und der IKW-Broschüre hat der IKW eine Checkliste zur Selbstbewertung zur Kosmetik-GMP erstellt. Diese Checkliste soll Herstellern kosmetischer Mittel die notwendigen Eigenkontrollen zur Vollständigkeit und Wirksamkeit ihrer firmenspezifischen GMP-Anforderungen erleichtern.

Im Zusammenhang mit uns bekannt gewordenen Angeboten und gelegentlichen Wünschen am Markt zu „Zertifikaten“ nach Kosmetik-GMP möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

- Es gibt bisher keine deutsche oder europäische „Kosmetik-GMP-Richtlinie“. Auch die Norm DIN EN ISO 22716 ist vom rechtlichen Status her lediglich eine Leitlinie.

- Es ist nach den gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich, ein von Dritten erstelltes Zertifikat vorzuweisen. Zum Nachweis der Erfüllung der Vorgaben in Bezug auf Gute Herstellungspraxis (Kosmetik-GMP) nach außen gegenüber Dritten kann z. B. ein Dokument verwendet werden, wie es im Anhang der Checkliste beigefügt ist.

- Bei der Überprüfung/Auditierung durch Dritte sollte darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Kenntnis und Erfahrung beim Auditor über das Kosmetikrecht, die Kosmetikherstellung und die Anforderungen von Kosmetik-GMP vorliegt.

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